Wissens-Update mit Assessorin jur. Kristina Sahl – „Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen“

Wir laden Sie herzlich zu unserem Seminar „Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen“ mit Assessorin jur. Kristina Sahl  in unserer Geschäftsstelle in Gelsenkirchen ein.

Bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sind vielfältige gesetzliche Regelungen zu beachten, die dem Schutzbedürfnis dieser besonderen Arbeitnehmergruppe Rechnung tragen. Der Schutz setzt bereits im Bewerbungsverfahren an und prägt das laufende Arbeitsverhältnis bis hin zu seiner Beendigung. Von der Frage, wie eine Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber im Bewerbungsverfahren zu vermeiden ist, über den Anspruch auf Zusatzurlaub, den Teilzeitanspruch und besondere Fürsorgepflichten bis hin zum besonderen Kündigungsschutz stellen sich vielfältige Fragen, mit denen wir uns in diesem Seminar befassen werden.

Darüber hinaus ist am 30.12.2016 das Bundesteilhabegesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz wird in mehreren Reformstufen in Kraft treten. Bereits die erste Stufe, die am Tag der Verkündung im Gesetzblatt beziehungsweise am 01.01.2017 in Kraft getreten ist, hat bedeutsame Änderungen mit sich gebracht. Die Rechte der Schwerbehindertenvertretung wurden erheblich erweitert. So sieht der nunmehr geltende § 95 Abs. 2 Satz 2 SGB IX ausdrücklich vor, dass die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne die Beteiligung der Schwerbehinderten ausspricht, unwirksam ist. Auch über diese aktuellen Neuregelungen und ihre Auswirkungen auf die betriebliche Praxis möchten wir Ihnen einen Überblick geben.

Referentin: Assessorin jur. Kristina Sahl

WANN: 29.03.2017 von - bis 14:30 - 17:00

VERANSTALTUNGSORT: Geschäftsstelle Gelsenkirchen

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