Das ändert sich zum 1. Mai 2020
Eine Woche steht bevor, in der die Statistiker ein Stück Klarheit darüber schaffen werden, wie es tatsächlich um die Wirtschaft steht. Nach Wochen der Shutdowns ist ein schauriges Panorama zu erwarten.
Der 1. Mai wird in diesem Jahr coronabedingt als Tag des geselligen Beisammenseins und gemeinsamer Unternehmungen ausfallen. Die üblichen Rituale fallen aus. Die roten Fahnen bleiben eingerollt, die Trillerpfeifen im Schrank. Stattdessen veranstaltet der Deutsche Gewerkschaftsbund am Freitag einen infektionsfreien Live-Stream.
Ansammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen, die nicht einem Haushalt angehören, sind auch am Maifeiertag grundsätzlich untersagt. Darunter fallen auch Radtouren oder Maigänge, die ansonsten am 1. Mai im Freundeskreis gerne unternommen werden.
Das ändert sich am 1. Mai:
++ Die Deutsche Post nimmt ihre Preiserhöhungen für Pakete und Päckchen zurück. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung mit der Bundesnetzagentur. Die Behörde hatte die neuen Preise als zu hoch beanstandet und ein Verfahren eingeleitet. Um dem aus dem Weg zu gehen, hat die Deutsche Post ihre Preisänderung korrigiert.
++ Für Beschäftigte bestimmter Branchen bringt der neue Monat auch einen höheren Mindestlohn. So erhalten ungelernte Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk ab dem 1. Mai nicht mehr 10,85 Euro in der Stunde, sondern 11,10 Euro. Bei Gesellen steigt der Mindestlohn in der Branche auf 13,50 Euro. Beschäftigte im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk verdienen ab dem 1. Mai nicht mehr 11,85 Euro pro Stunde, sondern 12,20 Euro.
++ Die Berliner freuen sich einmalig über einen zusätzlichen Feiertag: den 8. Mai 2020. Das Datum markiert das Ende des Zweiten Weltkrieges und wird oft als „Tag der Befreiung“ bezeichnet. 2020 Jahr jährt es sich zum 75. Mal.
++ Auch die neue Straßenverkehrsordnung ist bereits in Kraft. Unter anderem werden Rettungsgassen-Verstöße härter bestraft. Fußgängern und Radfahrern soll die Reform mehr Sicherheit ermöglichen. Sie sieht beispielsweise höhere Strafen für Parken auf Geh- und Radwegen erhöht vor. Künftig wird es auch einen grünen Abbiegepfeil für Fahrradfahrer geben. Temposünder müssen ebenfalls mit härteren Strafen rechnen: Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es künftig schon für Raser, die innerorts 21 km/h zu schnell sind, außerorts ab 26 km/h.