Das sind Sie: „unsere“ Kandidaten für die IHK-Vollversammlung

Die Düsseldorfer IHK wählt ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Vollversammlung.181 Personen aus 18 verschiedenen Wahlgruppen stellen sich zur Wahl. unternehmerschaft.de stellt Ihnen wertfrei in einer Auswahl die Unternehmerinnen und Unternehmer vor, die auch in unseren Arbeitgeberverbänden aktiv sind. Diese Liste stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar und soll auch keine Bewertung sein. Quelle: https://www.starke-stimme-ihk.de/ihk-wahl/kandidaten

Letzter Wahltag ist im übrigen der 20.09.2021, 16:00 Uhr. 

Gruppe Industrie:

Gruppe Handel:

Gruppe Telekommunikation:

Gruppe Finanzwirtschaft:

Wer ist wahlberechtigt? Wer übt das Wahlrecht aus?

Die Wahlberechtigung und die Ausübung des Wahlrechts regelt § 5 IHK-Gesetz in Verbindung mit den §§ 2 und 3 IHK-Wahlordnung. Wahlberechtigt sind danach die Kammerzugehörigen. Wählen kann allerdings nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist. Für juristische Personen und Handelsgesellschaften wird das Wahlrecht durch die gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden. Gibt es danach mehrere Wahlausübungsberechtigte, kann jeweils nur eine dazu bestimmte Person wählen.
LOGIN für Wahlportal: https://starke-stimme-ihk.online/wahl/ihk_wahl_duesseldorf_2021/login