ifaa: Wie beurteile ich Mitarbeiter, die fast ausschließlich im Homeoffice arbeiten?

In vielen Unternehmen finden zu Jahresbeginn die jährlichen Mitarbeitergespräche statt. In der Metall- und Elektroindustrie haben sie eine ganz besondere Bedeutung, da sie für viele Beschäftigte im Zusammenhang mit der tariflichen Leistungsbeurteilung durchgeführt werden. Die aktuelle Zeitschrift „Leistung & Entgelt“ des ifaa beschäftigt sich mit der Frage, wie die tarifliche Leistungsbeurteilung umgesetzt werden kann, wenn die zu beurteilenden Beschäftigten im Beurteilungszeitraum in großem Umfang mobil gearbeitet haben. https://www.arbeitswissenschaft.net/angebote-produkte/publikationen/leistung-entgelt/

Die Corona-Pandemie hat die Nutzung mobiler Arbeitsformen stark gefördert. Innerhalb von kurzer Zeit haben viele Betriebe den primären Arbeitsort ihrer Beschäftigten aus dem Büro in das Homeoffice verlegt, um Kontakte und Ansteckungen zu vermeiden. Dies hat Auswirkungen auf die Führungsarbeit: Es bedarf situativer Führung, Vertrauen auf beiden Seiten und regelmäßigen Feedback. „Neben dem Feedback „on the Job“ ist das Mitarbeitergespräch ein wesentliches Instrument der Führungsarbeit, ebenso wie die Leistungsbeurteilung“, so Amelia Koczy, wissenschaftliche Mitarbeiterin am ifaa.

„Gerade in Zeiten mobiler Arbeit, wenn Mitarbeiter und Führungskraft sich im Alltag seltener sehen, bietet es Raum für eine offene Kommunikation, in der die Erfassung von Stärken und Potentialen sowie das Aufzeigen von Entwicklungen im Mittelpunkt stehen.“
Maßstab der Beurteilung sind meist definierte Beurteilungsmerkmale (z. B. Flexibilität, Kooperation), die von der Führungskraft vor dem Hintergrund der betrieblichen Ausgangslage und der Ziele des Unternehmens oder des Bereiches „mit Leben“ zu füllen sind. Bei der Arbeit im mobilen Umfeld sind die Maßstäbe an die veränderte Arbeitssituation und -organisation anzupassen.

Die aktuell veröffentlichte Hilfestellung, die in Kooperation mit METALL NRW entstanden ist, gibt Anregungen, auf welche Verhaltensweisen Führungskräfte bei der Durchführung der jährlichen Leistungsbeurteilung zusätzlich ihr „Augenmerk“ richten können, wenn die zu beurteilenden Mitarbeiter in großem Umfang mobil arbeiten. Hierbei werden konkrete Beispiele gegeben, wie die tariflichen Beurteilungsmerkmale für die mobile Arbeit operationalisiert werden können.