Krankschreibungen sind ab sofort wieder telefonisch möglich – das gilt aber nicht für alle Patientinnen und Patienten
Wer nur leicht erkrankt ist, kann sich ab sofort per Telefon krankschreiben lassen. Leichte Erkrankungen sind beispielsweise Erkältungen und Magen-Darm-Infektionen, aber auch Migräne. Der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat eine entsprechende Regelung beschlossen, die wir bereits aus der Corona-Zeit kennen. Voraussetzungen: Zum einen müssen Patientinnen und Patienten der jeweiligen Arztpraxis bekannt sein. Zum anderen: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten sie nur, wenn keine Videosprechstunde möglich ist. Die Höchstdauer der Krankmeldung beträgt fünf Tage. Die Arbeitgeberverbände sehen das skeptisch, sie fürchten eine Störung des Betriebsfriedens.
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