Schule nach dem 10. Januar 2021?

Aus Sicht der Landesregierung kommen für die Zeit nach dem 10. Januar 2021 in Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen derzeit drei Szenarien in Betracht:

  • In Stufe 1 („Angepasster Schulbetrieb“) findet landesweit so wie zu Beginn des aktuellen Schuljahres für alle Schulformen und Schulstufen Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz statt.
  • In Stufe 1+ („Angepasster Schulbetrieb in Hotspots“) sind Erweiterungen im Rahmen der in Nordrhein-Westfalen gültigen Hotspotstrategie für besonders vom Infektionsgeschehen betroffene Schulen in Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 vorgesehen. Die Ordnungsbehörden in den Kreisen oder kreisfreien Städten können in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium für Schule und Bildung durch Allgemeinverfügung schulspezifische Einschränkungen des Schulbetriebs anordnen. Das kann u.a. ein Wechselmodell von Präsenz- und Distanzunterricht ab der Jahrgangsstufe 8 (mit Ausnahme von Abschlussklassen) sein.
  • Stufe 2 („Landesweit eingeschränkter Schulbetrieb“) macht eine Grundsatzentscheidung der Landesregierung erforderlich. Sie kann landesweit einen eingeschränkten Schulbetrieb beispielsweise mit einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht ab der Jahrgangsstufe 8 (mit Ausnahme von Abschlussklassen) vorsehen. Bei einer besonders kritischen Infektionslage könnte es zudem notwendig werden, dass die Landesregierung über noch weitergehende Einschränkungen entscheiden müsste.

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