Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Zurück zur Stechuhr??

Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat entschieden: in Deutschland besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Nach Paragraf 3 sind Arbeitgeber allerdings schon heute verpflichtet, „ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“.

Die Folgen für unsere Betriebe dürften interessant sein. Wir prüfen das Urteil dazu – in Kürze wird es auch einen „Podcast-Spezial“ zu diesem Thema geben. Konkret: Bisher mussten nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden – nicht die gesamte Arbeitszeit.

Auf der einen Seite könnte das Urteil also Auswirkungen auf die häufig praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle (und damit auch auf die mobile Arbeit) haben.

Allerdings gibt es auch Gestaltungsspielräume. Klar ist: Unternehmen müssen nun über Lösungen nachdenken. Welche dies sein könnten: auch darüber werden wir im Podcast sprechen. Das Erscheinungsdatum werden wir mitteilen.

Die Pressemitteilung des BAGs im Wortlaut