Gesprächskreis Arbeitsrecht mit RA Alexander Jarre – „Das neue Arbeitnehmerüberlassungsrecht 2017“

ACHTUNG: Termin vom 22. März auf den 23. März 2017 verschoben!

Wir laden Sie herzlich zu unserem Gesprächskreis „Das neue Arbeitnehmerüberlassungsrecht 2017″ mit RA Alexander Jarre  in unserer Geschäftsstelle in Düsseldorf ein.

WANN: 23. März 2017, 15:00 Uhr – 17:00 Uhr
WO: Geschäftsstelle Düsseldorf, Achenbachstraße 28, 40237 Düsseldorf

Zum 01. April 2017 tritt das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und anderer Gesetze in Kraft. Hierdurch werden sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Fremdpersonaleinsatz, insbesondere für die Arbeitnehmerüberlassung, nachhaltig verändern. Der Gesetzgeber hat im AÜG u. a. eine gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten, neue Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten für Entleiher und Verleiher, das Verbot des Kettenverleihs sowie eine früher greifende Equal-Pay-Verpflichtung festgelegt.

Zudem werden Verstöße gegen die neuen gesetzlichen Vorgaben zukünftig massiv sanktioniert (hohe Bußgelder und Fiktion von Arbeitsverhältnissen). Andererseits lässt der Gesetzgeber sowohl im Hinblick auf die Überlassungshöchstdauer als auch in Bezug auf das Equal-Pay-Gebot Abweichungen durch Tarifvertrag zu. In dem Seminar wird Ihnen praxisnah ein Überblick über die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie deren rechtliche Auswirkungen verschafft.

Referent: RA Alexander Jarre

WANN: 23.03.2017 von - bis 15:00 - 17:00

VERANSTALTUNGSORT: Geschäftsstelle Düsseldorf

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Die Veranstaltung ist ausgebucht.