Wissens-Update „Neuregelungen im Teilzeit- und Befristungsrecht“ Köln
Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien gesetzliche Änderungen im Teilzeitrecht sowie beim Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnisses vereinbart. Diese Änderungen werden die Unternehmen und insbesondere die für die Personalarbeit Verantwortlichen vor große Herausforderungen stellen. So liegt inzwischen ein Gesetzesentwurf zur Einführung der sog. Brückenteilzeit und einem Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit vor. Die genannten Änderungen sollen bereits am 01.01.2019 in Kraft treten. Es ist davon auszugehen, dass diese gesetzlichen Änderungen zu einem hohen Beratungsbedarf der interessierten Arbeitnehmer führen, so dass sich Personalverantwortliche frühzeitig mit den gesetzlichen Neuerungen vertraut machen sollten.
In unserem arbeitsrechtlichen Seminar wird den Teilnehmern die aktuelle und künftig neue Rechtslage zum Teilzeitrecht erläutert und praktische Hinweise zum Umgang mit den neuen gesetzlichen Vorschriften gegeben. Schließlich werden auch die Vorhaben des Gesetzgebers im Hinblick auf die Änderung des Befristungsrechts, insbesondere die geplante Erschwerung des Abschlusses von sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen, dargestellt.
Referent: RA Alexander Jarre, Düsseldorfer Arbeitgeberverbände
WANN: 07.11.2018 von - bis 14:30 - 17:00
VERANSTALTUNGSORT: Geschäftsstelle Köln
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