Geld zu Weihnachten: Regeln und Grenzen für Geschenke
von Sylvie Ernoult, Pressesprecherin, Bankenverband
Kleinere Geldbeträge müssen dem Finanzamt nicht gemeldet werden. Sie können also getrost überschaubare Geldgeschenke Ihrer Verwandten zu Weihnachten annehmen oder auch selbst Geld verschenken.
Die Grenze, ab der Sie dem Finanzamt Geldgeschenke melden müssen, ist nicht in Stein gemeißelt. Grundsätzlich stellen 20.000 Euro einen guten Richtwert dar. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Finanzamt nach. Ziel der Meldung von größeren Schenkungen besteht darin, dass das Finanzamt überprüfen kann, ob eine etwaige Steuerpflicht besteht. Diese variiert je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkenden und Beschenkten. Je enger der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Freibetrag.
So können grundsätzlich Eltern ihren Kindern und Stiefkindern jeweils bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Bei Eheleuten liegt die Grenze sogar bei 500.000 Euro. Großeltern haben die Möglichkeit ihren Enkelkindern immerhin noch 200.000 Euro steuerfrei zu übertragen. Unter Geschwistern, geschiedenen Ehegatten und allen übrigen Erwerbern liegt der Betrag mit 20.000 Euro wesentlich darunter.
Ist der Beschenkte minderjährig, so sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes, in der Regel die Eltern, bis zur Volljährigkeit des Kindes verfügungsbefugt und haben die Verantwortung. Hierbei gilt jedoch immer der Grundsatz: Das geschenkte Geld gehört ausschließlich dem Kind. Eltern können es nicht für sich selbst ausgeben, sondern nur nutzen, wenn dies dem Kind zugutekommt, zum Beispiel, wenn sie für ihr Kind davon einen Auslandsaufenthalt oder einen Führerschein finanzieren.
Eine wichtige Besonderheit bei Schenkungen liegt darin, dass die steuerlichen Freibeträge alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden können. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren von einer Person zu einer anderen werden zur Feststellung der Steuerpflicht aufaddiert. Schenkt zum Beispiel eine Mutter ihrem Kind innerhalb von zehn Jahren einmal 350.000 Euro und noch einmal 60.000 Euro, so wird der Freibetrag überschritten, und das beschenkte Kind wird steuerpflichtig. Nach Ablauf der Zehnjahresfrist kann dann aber wieder der volle Betrag verschenkt werden, ohne dass Steuern anfallen. Wer also langfristig plant und beabsichtigte Schenkungen zeitlich streckt, kann Vermögen steuergünstig übertragen – nicht nur zu Weihnachten