Auch in Ihrem Betrieb könnte es einen Analphabeten geben!

Rund 7,5 Millionen in Deutschland, davon 1,5 Millionen in Nordrhein-Westfalen, können zwar einzelne Sätze lesen und schreiben, jedoch keine zusammenhängenden Texte verstehen oder selbst verfassen. Sie gelten damit als funktionale Analphabeten. Mehr als 4 Millionen von ihnen sind erwerbstätig. Es wäre ein kleines Wunder, gäbe es in Ihrem Unternehmen keinen Analphabeten, sagt Dr. Peter Janßen, Geschäftsführer beim Bildungswerk NRW der Arbeitgeberverbände (BWNRW) in Düsseldorf.

Dies verdeutlicht den Handlungsbedarf in diesem Bildungsbereich. Wichtig ist insbesondere, arbeitsplatznahe Grundbildungsangebote stärker in den Blick zu nehmen. Diese können einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten, indem sie die Beschäftigungsfähigkeit Geringqualifizierter verbessern.

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Ronald Hopp, Vorsitzender des Berufsausbildungsauschusses der Unternehmerschaft Düsseldorf (rechts), begrüßt Dr. Peter Janßen zu seinem Grundbildungs-Vortrag.

In der Regel fallen funktionale Analphabeten im Unternehmen nicht auf. Sie sind nett und hilfsbereit. Sie sind Teamplayer und haben gute soziale Kompetenzen, nur: Sie können nur einzelne Sätze lesen und verstehen. Sie fallen erst auf, wenn sich eine schriftliche Bedienungsanleitung ändert und sie diese nicht verstehen. Funktionale Analphabeten lehnen auch oft Beförderungen oder Weiterbildungen (die zu einer Beförderung führen könnten) ab. Das, was sie gerade tun, dies tun sie gerne und gut. Müssten sie etwas anderes machen, könnten dies schlimme Fehler oder Arbeitsunfälle zur Folge haben.

Das BWNRW führt mit finanzieller Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Projekt „Alphabetisierung und berufsbezogene Grundbildung in Betrieben in NRW initiieren“ durch. Ziel dieses Projektes (Laufzeit bis zum 31.12.2017) ist es, Verbände und Unternehmen beim Umgang mit dem Phänomen des funktionalen Analphabetismus bedarfsgerecht zu beraten und zu unterstützen.

Im Rahmen des Projektes nutzt das BWNRW die in diesem Bildungsbereich vorhandenen Kompetenzen und stellt den Unternehmen einerseits sowie weiteren Netzwerkpartnern andererseits als Ansprechpartner zum Thema „Berufsbezogene Grundbildung“ zur Verfügung bzw. vermittelt entsprechende Expertinnen und Experten. Vorgesehen sind darüber hinaus folgende Arbeitspakete:

  • Erstellen und Verbreiten von Informationsmaterialien für Unternehmen und Verbände
  • Beratung und zielgruppengerechte Ansprache von Unternehmen, Verbänden und Multiplikatoren
  • Vermittlung von Grundbildungs- und Unterstützungsangeboten für Unternehmen mit einem entsprechenden Bedarf
  • Entwicklung und Durchführung eigener Grundbildungsangebote

Alle Informationen: http://grundbildung.nrw/