Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf das Tarifgeschehen

Der Mindestlohn soll steigen – zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und auf 12,82 Euro zum 1. Januar 2025. Der Beschluss der Mindestlohnkommission wurde erstmals seit Bestehen der Kommission nicht im Einvernehmen getroffen.

Den Arbeitgebern sei dieser Beschluss schwergefallen, kommentierte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. Die Betriebe ständen unter Stress. Er wies darauf hin, dass die Mindestlohnkommission nicht vorrangig die Aufgabe habe, die Inflation auszugleichen. Vielmehr werde in Tarifverhandlungen unter Berücksichtigung der Produktivitäts- und wirtschaftlichen Entwicklung eine Gesamtschau vorgenommen, darunter auch auf die Inflation. Zudem hätten viele staatliche Hilfen gerade für niedrige Einkommen Kompensation geleistet, die weit über mögliche Anpassungen beim Mindestlohn hinausgehen. Einen inflationsindexierten Mindestlohn lehne die BDA ab, zum Beispiel wegen erheblicher Risiken für Tarifautonomie und Wettbewerbsfähigkeit. Der Mindestlohn sei auch kein Instrument der Armutsbekämpfung für prekäre Lebenssituationen. Dafür gebe es ein umfassendes sozialstaatliches Instrumentarium. Nicht stichhaltig sei das Argument, der Mindestlohn steige zu langsam. Seit seiner Einführung 2015 sei er um über 40 Prozent und damit etwa doppelt so stark wie die Tarifverdienste gestiegen.

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