Beschäftigung von Flüchtlingen – Worauf Arbeitgeber achten müssen

Wer Flüchtlinge als Fachkräfte oder Auszubildende beschäftigen will, sollte folgende Vorschriften rund um Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis und Vorrangprüfungen kennen. Im Leitfaden „Potentiale nutzen –geflüchtete Menschen beschäftigen“ der Agentur für Arbeit sind die geltenden Regelungen leicht verständlich dargestellt. Bei weiteren Fragen wenden Unternehmer sich bitte direkt an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit: 0800 4 5555 20 (Der Anruf ist für Sie gebührenfrei.).

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