Die neuen Corona-Regeln
Seit dem 28. Dezember gelten auch in unserer Region die neuen Corona-Regeln. Kontaktbeschränkungen werden jetzt auf immunisierte Personen ausgeweitet. Private Treffen sind nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt – und das gilt auch draußen! Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind von der Regel aber ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen neben dem eigenen Hausstand nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen. Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt – zum Beispiel die kommenden Spiele der DEG. Auch im Freizeitsport gibt es Änderungen: Da wo keine Masken getragen werden können, zum Beispiel beim Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten, gilt 2G+. Immunisierte müssen also zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltest nachweisen.
Beim Job gilt: Falls Beschäftigte sich im Betrieben über einen längeren Zeitraum alleine in einem Verkaufsraum, einem Büroraum oder in einem Empfangs- oder Besucherraum etc. aufhalten, sind sie nicht zum Tragen einer Maske verpflichtet, solange keine weitere Person den Raum betritt. Sobald Personen den Raum betreten, müssen alle Personen die Maske anlegen und tragen. Für alle anderen Betriebe gelten nach wie vor diejenigen AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske), die gem. der nach § 2 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vorzunehmenden Gefährdungsbeurteilung im Betrieb anzuwenden sind.
Quellen: www.antenneduesseldorf.de + www.unternehmer.nrw