Digitalisierung im Arbeitsrecht: Regierung plant Einführung von digitalen Arbeitsverträgen

Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger. Foto: BDA

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP strebt an, eine bedeutende Veränderung im Arbeitsrecht umzusetzen: die Einführung digitaler Arbeitsverträge. Justizminister Buschmann setzt damit einen weiteren Schritt zur Reduzierung von Bürokratie um, was von Wirtschaftsvertretern positiv aufgenommen wird. Geplant ist, dass Arbeitgeber künftig Arbeitsverträge nicht mehr in Papierform mit Unterschrift aushändigen müssen, sondern diese per E-Mail abschließen können.

Die Fraktionen haben angekündigt, einen entsprechenden Passus zur Digitalisierung in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung einzufügen. Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger begrüßt diesen Durchbruch beim Nachweisgesetz und betont die Notwendigkeit einer konsequenten Umsetzung von entbürokratisierenden Maßnahmen sowie einer beschleunigten Verwaltungsdigitalisierung.

Wörtlich sagte Dulger in einem Statement, dass unserer Redaktion vorliegt: „Das ist endlich was: ein guter Schritt zur Entbürokratisierung. Wir bedanken uns bei den Fraktionen, die das ermöglicht haben – allen voran der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag. Es braucht allerdings weiter eine konsequente Umsetzung einer „One in, two out“- Regelung. Und wir brauchen mehr Schwung bei der Verwaltungsdigitalisierung, damit Prozesse schneller und unkomplizierter werden. Der Gesetzgeber sollte nun endlich die Chance nutzen, weitere Punkte der Modernisierung unseres Landes anzugehen – nur so können wir den Wirtschaftsstandort Deutschland schützen und weitere Arbeitgeber vor dem Aufgeben ihrer Betriebe bewahren.“

Es ist geplant, dass Arbeitnehmer auch weiterhin die Möglichkeit haben, eine schriftliche Form ihres Vertrages anzufordern, um ihre Rechte zu wahren.

Reaktionen der Arbeitgeberverbände auf die Änderungen zum Nachweisgesetz (Quelle: Newsletter Gesamtmetall)
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) begrüßt die von Bundesjustizminister Buschmann angekündigten Erleichterungen beim Nachweisgesetz: „Der Ersatz der Papierform durch die Textform ist ein richtiger Schritt und ein wichtiger Baustein zum Bürokratieabbau“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Auch die im Bürokratieentlastungsgesetz IV vorgesehene Erleichterung beim schriftlichen Arbeitszeugnis begrüßt der vbw, sieht hier allerdings noch weiteres Verbesserungspotenzial. „Insgesamt muss die elektronische Form der Zeugniserteilung die Regel werden, da Unternehmen ansonsten nach wie vor in einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen weiter die Papierform vorhalten müssen“, so Brossardt weiter.
Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) erklärt: „Wir begrüßen es sehr, dass der Bundesarbeitsminister seinen Widerstand gegen diese deutliche Entbürokratisierung im Nachweisgesetz endlich aufgegeben hat. Unsere konkreten Beispiele aus der betrieblichen Praxis und unsere Argumente, die wir nun ein Jahr lang immer wieder konsequent vorgetragen haben, haben letztlich nicht nur beim Bundesjustizminister Gehör gefunden, sondern auch die anderen Ressorts überzeugt.“ Weiter: „Der Verzicht auf diesen Anachronismus in einer digitalen Welt macht diese Alltagsaufgabe für Arbeitgeber wie für Beschäftigte schneller, unkomplizierter und spart darüber hinaus viel unnötiges Papier und Zeit. Das Beispiel zeigt aber auch, dass man viel zu dicke Bretter bohren muss, um die Politik zum Abbau von Bürokratie zu bewegen – wo doch unkomplizierte Lösungen oft auf der Hand liegen.“
Der Hauptgeschäftsführer Matthias Kreft vom Verband der Metall- und Elektro-Industrie in Thüringen (VMET) begrüßt die angekündigten Änderungen des Nachweisgesetzes ebenfalls: „Es ist eine gute Nachricht, dass die zahlreichen Forderungen der Wirtschaft berücksichtigt wurden, die für eine spürbare Entlastung in den Unternehmen sorgen werden. Der Alltag für Arbeitgeber und Beschäftigte wird schneller und unbürokratischer. Das Nachweisgesetz anzupassen war überfällig und ein schneller sowie einfach umzusetzender Beitrag zum Bürokratieabbau.“