Einkommensteuer: Ab Januar gibt es mehr Netto vom Brutto
Mit Beginn eines neuen Jahres ändern sich traditionell Steuerregeln und Sozialbeiträge. Aufgrund der hohen Inflationsrate fällt der Ausgleich der kalten Progression in Deutschland ab 2023 stärker aus als in den Vorjahren. Auch das Kindergeld wird deutlich erhöht. Allerdings konterkarieren höhere Sozialbeiträge diese Effekte zum Teil, sagt uns das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln.
Zum Jahreswechsel steht ein seit 2016 eingeübtes Prozedere an: Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden um die Inflationsrate verschoben. Dadurch wird die sogenannte kalte Progression ausgeglichen. Ohne Anpassungen würde sie dazu führen, dass der durchschnittliche Steuersatz steigt, ohne dass das Einkommen real – also gemessen an der Kaufkraft – zugelegt hat.
Die Steuerpolitik folgt dabei dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Wenn die Leistungsfähigkeit gemessen am Einkommen abnimmt, muss die Steuerlast sinken. Um dies zu erreichen, wird zum Beispiel der Grundfreibetrag, also das steuerfreie Existenzminimum, im kommenden Jahr von 10.347 Euro auf 10.908 Euro erhöht. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird dann erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro einsetzen, im Jahr 2022 waren es noch 58.597 Euro.
Aufgrund der vom Bundesfinanzministerium für 2022 unterstellten Inflationsrate von 7,2 Prozent fallen die Anpassungen stärker aus als in den vergangenen Jahren. Der Grenzwert für die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent bleibt dagegen unverändert bei 277.826 Euro, weil die Bundesregierung eine Steuererhöhung für diese Einkommensklasse für vertretbar hält.