Pflicht für Arbeitgeber zum Angebot von Corona-Tests tritt in Kraft

Seit heute (20.04.) ist es amtlich: alle Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, einen Corona-Test (mindestens) einmal pro Woche anbieten. Eine Corona-Testpflicht für die Wirtschaft wurde lange diskutiert, auch auf unserer Webseite und in unserem freitäglichen Podcast. Der Test ist freiwillig und darf aus Datenschutzgründen auch vom Arbeitgeber nicht kontrolliert werden. Wir hatten uns wochenlang gegen eine Testpflicht gewehrt und halten eine Verpflichtung in den Betrieben für unzumutbar. Der Begriff „Bürokratenmurks“ macht mittlerweile die Runde, denn: viele Fragen bleiben unbeantwortet. Beispielsweise, was passiert, wenn Mitarbeiter den Corona-Test verweigern? Ohnehin hält die Wirtschaft eine Pflicht in den Betrieben für überflüssig, weil bereits freiwillig viel getestet werde. Niemand braucht eine Test-Bürokratie.