Sicher ins neue Jahr: Tipps für den verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk

Vom 28. bis 31. Dezember ist Feuerwerksverkauf erlaubt – sicher und nachhaltig ins neue Jahr starten!
Die Silvesternacht steht bevor, und mit ihr das beliebte Feuerwerk. Doch Raketen und Böller bergen Risiken: Jährlich kommt es zu Verletzungen und Schäden. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb zu einem umsichtigen Umgang mit Pyrotechnik – für Ihre Sicherheit und die Ihrer Umgebung.

Sicherheits-Tipps für ein gelungenes Feuerwerk

1. Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden

Achten Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf das CE-Zeichen und die Registriernummer. Diese garantieren, dass die Artikel von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Stelle geprüft wurden.
⚠️ Achtung: Feuerwerk aus dem Ausland oder dubiosen Online-Shops kann gefährliche, verbotene Mixturen enthalten. Kaufen Sie nur bei seriösen Anbietern und prüfen Sie das Impressum des Shops.

2. Gebrauchsanweisung beachten

Lesen Sie die Anleitungen in Ruhe vor der Silvesternacht. So vermeiden Sie Missverständnisse beim Zünden im Dunkeln. Blindgänger dürfen niemals erneut angezündet werden – übergießen Sie sie mit Wasser und entsorgen Sie sie im Restmüll. Bereithalten von Wasser oder einem Feuerlöscher bietet zusätzliche Sicherheit.

3. Rücksicht nehmen: Weniger ist mehr

Feuerwerk belastet Umwelt und Tiere. Entscheiden Sie sich für weniger und nutzen Sie sprühende, leise Alternativen. Besonders Böller können Haustiere und Wildtiere erheblich verängstigen. Teilen Sie das Spektakel mit Freunden und Familie – eine schöne Rakete genügt, um Wünsche für das neue Jahr in den Himmel zu schicken.

4. Wo Feuerwerk verboten ist

Feuerwerk ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie reetgedeckten und Fachwerkhäusern nicht erlaubt. Achten Sie auf lokale Einschränkungen und schützen Sie gefährdete Gebäude.

Im Schadensfall: Welche Versicherungen helfen?

  • Privathaftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die Sie anderen zufügen.
  • Unfallversicherung: Unterstützt bei dauerhaften Schäden durch Feuerwerk.
  • Wohngebäude- und Hausratversicherung: Übernimmt Brandschäden am Haus oder Mobiliar.
  • Teilkaskoversicherung: Kommt für Fahrzeugschäden durch Brand oder Explosion auf.
  • Vollkaskoversicherung: Erstattet Schäden durch mutwillige Zerstörung, abzüglich der Selbstbeteiligung.

Besondere Haftung bei Kindern

Kinder unter sieben Jahren sind nicht haftbar. Eltern haften jedoch, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Die (Familien-)Haftpflichtversicherung kann dann für entstandene Schäden aufkommen.

Gemeinsam sicher ins neue Jahr

Ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk schützt nicht nur Sie, sondern auch Ihre Mitmenschen, Tiere und die Umwelt. Starten Sie das neue Jahr sicher und rücksichtsvoll – mit weniger Knall, aber genauso viel Freude!