Unternehmen aufgepasst: durch neue Fördermöglichkeiten nun Langzeitarbeitslose einstellen

Trotz der guten Arbeitsmarktlage gibt es allein in Düsseldorf 7.079 Langzeitarbeitslose, die seit langem Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen und ohne besondere Unterstützung absehbar nur wenig Chancen auf Aufnahme einer Beschäftigung haben. Viele dieser Menschen können arbeiten und wollen arbeiten. Sie brauchen nur eine Chance, dieses in der Praxis zu beweisen.

Der Bundesgesetzgeber hat auf diese Situation mit einer neuen Gesetzinitiative reagiert, die zum 01.01.2019 in Kraft treten soll. Ziel des Gesetzes zur „Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“ ist es, auch diesen Menschen wieder eine Perspektive zu eröffnen. Dieses soll durch ein attraktives Förderpaket für Arbeitgeber erreicht werden, in dem auskömmliche Lohnkostenzuschüsse, gute Vorbereitung, individuelle Förderung und beschäftigungsbegleitendes Coaching durch das Jobcenter finanziert werden. Gefördert werden alle Arbeitgeber und jede geeignete Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit. Das Jobcenter Düsseldorf legt besonderen Wert darauf, dass auch die lokale Wirtschaft in den Genuss dieser Förderung kommt.

Konkret werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit Langzeitarbeitslosen gefördert. Es gibt zwei unterschiedlich hohe und lange Lohnkostenzuschüsse, die in Anspruch genommen werden können.

Die Förderung erfolgt unbürokratisch. Auf Wunsch leisten die Betriebsakquisiteure/innen des Jobcenters beim Antrag Unterstützung.

Neben der Eröffnung von Teilhabechancen bleibt der Übergang aus der geförderten Beschäftigung in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mittel- und
langfristiges Ziel. Daher wird eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung durch ein individuelles Coaching durchgeführt.

Der Gesetzentwurf befindet sich in der parlamentarischen Abstimmung, wobei sich noch kleine Änderungen ergeben könnten. Das Gesetz soll zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Wenn Sie sich jetzt schon weiter informieren wollen, ggf. jetzt schon mögliche Stellenangebote unterbreiten wollen, können Sie sich gerne an das Jobcenter Düsseldorf wenden. Einfach und unverbindlich. Ihre Ansprechpartnerin ist: Iris Gladbach, Tel.: 0211 – 91747-850 Email: iris.gladbach@jobcenter-ge.de.