Die CSR-Berichtspflicht – Faktencheck: Das müssen Unternehmen beachten!

DER PRAXISWORKSHOP WURDE ABGESAGT!

Erstmals – mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2017 – werden einige Unternehmen in Deutschland und EU-weit von der CSR-Berichtspflicht betroffen sein und ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette offen legen müssen. Sind Sie vorbereitet, wenn die betroffenen Unternehmen die Berichtspflicht an Sie, als Zulieferbetrieb, weiterreichen?

In einem praxisnahen Impulsvortrag wird die CSR-Berichtspflicht und ihre Auswirkungen ab 2017 für die Unternehmen vorgestellt. Anhand von vielfältigen Beispielen wird gezeigt, worüber in der Praxis berichtet wird und was zu tun ist, um Teil der Lieferkette zu bleiben.

Wir laden Sie herzlich ein!

WANN: 12. Oktober 2017,  15:00 Uhr – 17:00 Uhr
WO: Geschäftsstelle Düsseldorf, Achenbachstr. 28, 40237 Düsseldorf

Referenten:
– Dr. Ralf Resch (MBA)
– Elke Vohrmann (Diplom-Ökonomin)