HYBRID Wissens-Update „Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – ONLINE
Rechtliche Bedeutung und Handlungsempfehlung für die Praxis.
Seit dem 1. Januar 2023 ist das digitale Verfahren für alle Beteiligten Pflicht: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst bundesweit den „gelben Schein“ ab. Arbeitgeber müssen nun die AU-Daten ihrer Mitarbeitenden bei deren jeweiliger Krankenkasse elektronisch abrufen.
In unserem Wissens-Update erhalten Sie komprimiert die wichtigsten Informationen und Empfehlungen für den Umgang mit der elektronischen AU.
DATUM: 09. Februar 2023
UHRZEIT: 10:00 – 12:30 Uhr
Agenda:
– Grundlagen
– Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten durch den Arbeitgeber
– Rückmeldung der Krankenkasse
– Besonderheiten
Als Referentin steht Ihnen Saskia Pfannkuchen, AOK Rheinland/Hamburg, zur Verfügung.
Die Zugangsdaten erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung in einer separaten Email kurz vor dem Termin.
WANN: 09.02.2023 von - bis 10:00 - 12:30
VERANSTALTUNGSORT: Gotomeeting
KATEGORIE:
ANMELDUNG
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