HYBRID Wissens-Update „Urlaubsrecht“ – VOR ORT

Jeder Arbeitnehmer/jede Arbeitnehmerin hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Das BUrlG regelt jedoch nur den gesetzlichen Rahmen für den Urlaubsanspruch und den Mindesturlaubsanspruch. Daneben gibt es jedoch aufgrund von anderen Regelungen wie z.B. einzelnen Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge Zusatzurlaub in Form des übergesetzlichen Urlaubes. Dabei als Arbeitgeber und insbesondere als Personaler immer die aktuelle, sich ständig ändernde Rechtsprechung des Urlaubsrechts im Blick zu haben, ist hierbei unerlässlich. Gerade in den letzten Jahren sind Entscheidungen des EuGH und BAG für den Arbeitgeber nicht immer zu seinen Gunsten ausgegangen und hatten enorme Auswirkungen.

Unser Seminar Wissens-Update „Urlaubsrecht“ soll Ihnen entsprechende Kenntnisse vermitteln und Fragen beantworten, u.a.:

  • Wie verhalten sich die gesetzlichen und tariflichen/arbeitsvertraglichen Regelungen beim Anspruch auf Erholungs- und Zusatzurlaub zueinander?
  • Wann verfallen Urlaubsansprüche?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich als Arbeitgeber bei der Urlaubsgewährung?
  • u.v.m.

Wir laden Sie herzlich ein!

TERMIN: 25. Mai 2023, 10:00 – 12:30 Uhr
ORT: Geschäftsstelle Düsseldorf, Achenbachstraße 28, 40237 Düsseldorf

Als Referentinnen stehen Ihnen Ass. jur. Eva-Maria Schöttler und Ass. jur. Friederike von Winterfeld, Düsseldorfer Arbeitgeberverbände, zur Verfügung.

SIE MELDEN SICH AUF DIESER SEITE FÜR DIE VOR-ORT-TEILNAHME AN!

WANN: 25.05.2023 von - bis 10:00 - 12:30

VERANSTALTUNGSORT: Unternehmerschaft Düsseldorf

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