Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes Ms

Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft. Ziel der Verordnung ist ein einheitlicher Schutz der Rechte und Freiheiten von Personen bei der Verarbeitung ihrer Daten.

Ergänzend hierzu hat auch der deutsche Gesetzgeber aufgrund einer in der Datenschutz Grundverordnung vorgesehenen Öffnungsklausel das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n.F.) neu kodifiziert. In beiden Regelungswerke sind neue Vorgaben für den Beschäftigtendatenschutz enthalten. Der Beschäftigtendatenschutz ist ein Kernelement des modernen Arbeitsrechts.

Ab dem 25. Mai 2018 wird durch Wirksamwerden der DSGVO und des BDSG n.F.  der Umgang mit Arbeitnehmerdaten auf eine neue Grundlage gestellt: Die  neuen Regeln für den Datenschutz werden die Arbeitsabläufe in den Unternehmen von der Begründung von Arbeitsverhältnisses bis zu ihrer Beendigung beeinflussen. Bei Datenschutzverstößen drohen den Unternehmen erhebliche Bußgelder.

Im Rahmen seines Vortrages wird Herr Walter Korte (Geschäftsführer unternehmer nrw) die wesentlichen Grundregeln im Beschäftigtendatenschutz darstellen und erläutern.

Doch was bedeutet die Verordnung bzw. das neue Bundesdatenschutzgesetz und für Sie bzw. das Unternehmen? Welche Änderungen müssen die Unternehmen zukünftig besonders beachten? Welche Prozesse zur Umsetzung der neuen Regeln müssen Sie einleiten? Antworten auf diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen unser Experte Walter Korte in unserem Seminar „Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes“.

WANN: 15.03.2018 von - bis 14:00 - 16:30

VERANSTALTUNGSORT: Akademie Franz Hitze Haus

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