HYBRID Wissens-Update Arbeitsrecht – Das Mitbestimmungsverfahren beim Einsatz von neuer Software und Informationstechnologien und technischen Einrichtungen gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Gerade bei der Einführung neuer Hard- und Software kommt es auf Seiten der Mitarbeiter nicht selten zu einer Verweigerungshaltung.

Worauf Sie beim Einsatz neuer Software in Ihrem Unternehmen besonders achten sollten, möchten wir Ihnen in unserem kommenden Wissens-Update „Das Mitbestimmungsverfahren beim Einsatz von neuer Software und Informationstechnologien und technischen Einrichtungen gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG“ aufzeigen.

Wir laden Sie herzlich ein!

TERMIN: 29. September 2022, 10:00 – 12:00 Uhr
ORT: Unternehmerschaft Düsseldorf, Achenbachstr. 28, 40237 Düsseldorf

Als Referenten für dieses Thema konnten wir Herrn Olaf Klein, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf, gewinnen.

Wir bieten diese Veranstaltung HYBRID an. Das bedeutet, Sie können live vor Ort teilnehmen oder als Online-Teilnehmer das Seminar am Computer verfolgen.

Anmeldungen für die Teilnahme vor Ort an: moeser@unternehmerschaft.de

Anmeldungen für die Online-Teilnahme weiter unten auf dieser Seite.

WANN: 29.09.2022 von - bis 10:00 - 12:00

VERANSTALTUNGSORT: Unternehmerschaft Düsseldorf

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