Wissens-Update „Entgelttransparenzgesetz“ GEL

Das Entgelttransparenzgesetz ist zum 06.07.2017 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.

Im Mittelpunkt steht ein individueller Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten.

Daneben bestehen eine „Aufforderung“ zur Durchführung eines betrieblichen Prüfungsverfahrens für private Arbeitgeber mit i.d.R. mehr als 500 Beschäftigten sowie ein Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit für Arbeitgeber mit i.d.R. mehr als 500 Beschäftigten.

Das (schlecht gemachte) Gesetz enthält viele Begrifflichkeiten, die die Anwender vor große Probleme stellen werden (z.B. gleiche oder gleichwertige Arbeit; „auf Vollzeitäquivalente hochgerechneter statistischer Median des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts“).

Der Auskunftsanspruch kann ab Anfang 2018 geltend gemacht werden. Die Unternehmen sollten sich hierauf rechtzeitig vorbereiten. Anderenfalls drohen erhebliche Nachteile (Unwirksamkeit von Vereinbarungen, Beweislastverlagerung, Entgeltanpassungs- sowie Entschädigungsansprüche).

Um Sie auf den aktuellen Stand zu bringen und die wichtigsten Details und Hintergrundinformationen aufzuzeigen, laden wir Sie herzlich ein zum Wissens-Update „Entgelttransparenzgesetz“. Dafür  haben wir für Sie Experten aus dem Arbeitsrecht und Entgeltbereich organisiert:

RA Prof. Dr. Bernd Schiefer, unternehmer nrw, und Sven Hille, IfaA Düsseldorf

WANN: 28.09.2017 von - bis 14:30 - 17:00

VERANSTALTUNGSORT: Geschäftsstelle Gelsenkirchen

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