Wissens-Update „Gefährdungsbeurteilung psychische Gesundheit“

Schon ab dem ersten Mitarbeiter müssen Unternehmer die gesetzlich vorgeschriebene „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung“ durchführen.

Sie liefert gute Erkenntnisse um festzustellen, ob Gefährdungen vorliegen, die viel Geld kosten können. Denn die negativen Folgen psychischer Belastungen führen u.a. zu Fehlzeiten, Erkrankungen, mangelnder Kommunikation, Burnout und Frühverrentungen. Ziel ist dabei nie die Überprüfung von Personen, sondern der von außen einwirkenden Einflüsse. Wird eine relevante Gefährdung erkannt, können Maßnahmen ergriffen werden, um die betrieblichen Belastungsfaktoren zu senken oder die Ressourcen der Mitarbeiter zu erhöhen.

Unser erfahrener Trainer Bernd Lichtenauer informiert Sie, was zu beachten ist und welche Spielräume Sie nutzen können, um eine Gefährdungsbeurteilung so durchzuführen, dass sie keine Konflikte auslöst und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Denn der Gesetzgeber hat große Gestaltungsspielräume gelassen.

WANN: 25.09.2018 von - bis 14:30 - 17:00

VERANSTALTUNGSORT: Geschäftsstelle Düsseldorf

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