ONLINE Wissens-Update „Das Hinweisgeberschutzgesetz“

Das  Hinweisgebersystem in einem „Hauruckverfahren“ im Frühjahr vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Es ist in wesentlichen Teilen mit Wirkung zum 2. Juli 2023 in Kraft getreten.

Allerdings hat der – insbesondere im Hinblick der Verpflichtung der Unternehmen, ein Hinweisgebersystem und eine interne Meldestelle im Unternehmen zu schaffen – Übergangsregelungen geschaffen.

Ein funktionierendes Hinweisgeberschutzsystem wird  wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Compliancesystem und zugleich eines wichtigten Frühwarnsystem im Risikomanagement. Zukünftig werden die meisten Unternehmen sich mit bei ihnen eingehenden Meldungen über mögliche Verstöße auseinandersetzen müssen, da das Hinweisgeberschutzgesetz für Unternehmen ab 50 Beschäftigte  die Einrichtung von internen Meldekanälen für vertrauliche Hinweise über gesetzliche gekennzeichnete Regelverstöße vorsieht.

Im Rahmen unseres Wissens-Updates „Das Hinweisgeberschutzgesetz“ werden die Teilnehmer/innen über die Grundzüge unterrichtet, damit sie die gesetzlichen Vorgaben möglichst gestezeskonform, praktikabel und effizient umsetzen können.

DATUM: Freitag, 18. August 2023, 10:00 – 12:30 Uhr

Überblick über die Systematik und wesentlichen Regelungen des Gesetzes, Rechtsrahmen und Hintergrund

  •     Das Gesetzgebungsverfahren
  •     Systematik und Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes
  •     Wesentlicher Inhalt des Hinweisgeberschutzes
  •     Anwendungsbereich des  Hinweisgeberschutzes
  •     Schutzmaßnahmen zu Gunsten von Hinweisgebern
  •     Schutzvoraussetzungen für das Eingreifen des Hinweisgeberschutzes
  •     Pflicht zur Einrichtung interner und externer Meldekanäle
  •     Anforderungen und Ausgestaltung der Meldekanäle
  •     Umsetzungsfristen
  •     Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Hinweisgeberschutzgesetz Sanktionen und  Bußgeldreglungen?

Konzepte zur Einführung eines Hinweisgebersystems  

  •  Rechtliche und praktische Anforderungen an die Einführung eines  Hinweisgebersystem
  •  Ausgestaltung der internen Meldestelle
  • Vor- und Nachteile zur organisation der internen Meldestelle mit eigenen Beschäftigten oder externen Dienstleistern
  • Hinweise zur Auswahl externer Dienstleister
  •  Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte

Referent: Walter Korte, unternehmer nrw

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Den Zugangslink erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung mit einer separaten Email zugeschickt – einige Tage vor dem Seminar.

WANN: 18.08.2023 von - bis 10:00 - 12:30

VERANSTALTUNGSORT: Gotomeeting

KATEGORIE:


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