Werkverträge: Nicht unter Generalverdacht stellen

Nach vermehrten Corona-Ausbrüchen an Schlachthöfen stehen nun Werkverträge in der Kritik. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant Berichten zufolge ein weitgehendes Verbot – zumindest in Schlachthöfen. In anderen Branchen sind Werkverträge dagegen längst etabliert und sinnvoll, sagt Holger Schäfer vom IW Köln. Wer einen Maler beauftragt, eine Wand zu streichen oder ein Reinigungsunternehmen für seine Büroräume engagiert, schließt damit in der Regel einen Werkvertrag ab.

Würden Werkverträge allgemein stärker reguliert, könnten die Unternehmen nicht mehr so effizient produzieren wie zuvor. Ihre Wettbewerbsfähigkeit würde leiden, was wiederum die Arbeitsplätze sowohl bei Bestellern als auch bei Auftragnehmern von Werkverträgen gefährdet.

Auch für die Arbeitnehmer muss der Werkvertrag kein Nachteil sein. Mitunter wenden Auftraggeber und -nehmer von Werkverträgen den gleichen Tarifvertrag an. In jedem Fall sind Beschäftigte, die über Werkverträge angestellt sind, keine Arbeitnehmer zweiter Klasse, sondern haben alle Rechte wie andere Arbeitnehmer auch. (Quelle: www.iwkoeln.de)