Zonen für die Maskenpflicht

Hier in Düsseldorf gibt es ab Mitternacht (17. Oktober, 0 Uhr) eine Maskenpflicht in 13 stark besuchten Gebieten. Außerdem gilt stadtweit ab 23 Uhr eine Sperrstunde und ein Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr. Ab Montag (19. Oktober) dürfen sich auf privaten Feiern draußen nur noch 10 Personen treffen. Das Land und die Stadt appellieren zudem an uns, Kontakte im privaten Raum möglichst zu reduzieren. Gleichzeitig gilt für unsere Wohnungen und Häuser aber auch weiterhin der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre, es wird alle keine Kontrollen in unseren Wohnungen geben.

Düsseldorf richtet Maskenzonen ein. Hier muss die Maske immer, auch draußen, getragen werden:

1. Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz

2. Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter

3. Gerresheim: Benderstraße/Dreherstraße/Fußgängerzone

4. Düsseltal: Rethelstraße

5. Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße

6. Oberkassel: Belsenplatz/Teile der Luegallee

7. Stadtmitte: Der gesamte Bereich zwischen Altstadt im Westen, Graf-Adolf-Straße im Süden, Hauptbahnhof im Osten und Schadowstraße/Am Wehrhahn im Norden

8. Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S-Bahnhof

9. Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße

10. Oberbilk: Kölner Straße

11. Eller: Gumbertstraße, Gertrudisplatz

12. Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone

13. Garath: Stadtteilzentrum

Quelle: Antenne Düsseldorf

Alle Maßnahmen der Stadt: https://www.duesseldorf.de/index.php?id=700021325&tx_pld_frontpage%5Bnews%5D=35317