Exklusiver Besuch im RP Medienhaus

Eine fast einmalige Möglichkeit hatten 15 Unternehmensvertreter beim Expertentalk der Unternehmerschaft Düsseldorf mit Christian Zeelen, Chefredakteur von center tv und Antenne Düsseldorf. Wir waren zu Gast im niegelnagel neuen Medienhaus der Rheinischen Post. Hier arbeiten seit einigen Tagen die lokale Redaktionen der Rheinischen Post, von Antenne Düsseldorf, center tv und dem Anzeigenblatt der Rheinischen Post zusammen. Auch dabei die Verkaufsabteilung. Christian Zeelen berichtetete im ersten Teil des Expertentalks von der Entwicklung des Medienhauses. Anschließend ging es darum, wie man Presseinformationen idealerweise auf den Sender bekommt. Im dritten Teil stand eine exklusive Führung durchs neue Medienhaus auf dem Programm.

ElectronicPartner zeichnet TOP-Händler aus

Über neun Monate ließ die ElectronicPartner Zentrale bei ihren rund 600 Mitgliedern aus dem EP:Fachhandel einen Qualitätscheck durchführen. Im Rahmen von Testeinkäufen eines unabhängigen Instituts wurden Beratung, Sortimentsvielfalt, Servicestärke, Erscheinungsbild sowie Kundenbindung geprüft. Dabei erhielten 140 Mitglieder die Auszeichnung „Top-Händler“.

Insgesamt fanden drei „Mystery Shopping-Durchgänge“ statt – im Mai und Juni 2014 sowie im Januar 2015. Dabei wurden die Leistungen der Händler aus Kundensicht betrachtet und anhand eines einheitlichen Bewertungssystems beurteilt. Die Auszeichnung „Top-Händler“ erhielt, wer in allen drei Testläufen mit „sehr gut“ oder „gut“ abgeschnitten hatte. „Wir freuen uns über dieses Ergebnis“, sagt Helga Zimmermann, Leiterin Marketing ElectronicPartner. „Es zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und unser 360-Grad-Marketingkonzept – als Baustein der Qualitätsoffensive – aktiv umgesetzt wird.“ So stützen die Ergebnisse beispielsweise deutlich das Kampagnenmotto „Mein Service macht den Unterschied“: 90 Prozent der EP:Fachhändler erhielten im Bereich Beratung und Service die Beurteilung „sehr gut“.

Im Fokus der Erhebung standen die neuen Markenkriterien, die die Verbundgruppe im letzten Jahr verabschiedet hatte. „Als Bestandteil der Qualitätsoffensive ist das Mystery Shopping ein wichtiger Teil der Leistungen der Verbundgruppe. Es bietet unseren Händlern umfangreiches Feedback aus neutraler Perspektive. Das hilft dabei, sich individuell zu entwickeln“, erklärt Helga Zimmermann. Durch die Ergebnisse erfahren die Fachhändler nicht nur, wie ihr Geschäft aus Kundensicht wahrgenommen wird, sondern auch, wie sie sich im Vergleich zu anderen Händlern positionieren.

Als Dankeschön und Zeichen der Anerkennung erhalten die besten 140 EP:Mitglieder neben einer Urkunde und einem Pokal umfangreiches POS- und Werbematerial. Dazu zählen Plakate, Aufsteller, Türaufklebern sowie personalisierte Online-Vorlagen, die sie als zertifizierte „Top-Händler“ ausweisen.

Herr Bröker lud zum Unternehmerschafts-Frühstück

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Michael Bröker (oben links), Chefredakteur der Rheinischen Post, lud jetzt die Unternehmensvertreter der Unternehmerschaft zu einem Frühstück ins RP-Hochhaus nach Heerdt ein. Die Gesprächsführung hatte RA Michael Grütering (oben rechts), Hauptgeschäftsführer der Unternehmerschaft.

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Expertentalk bei den Arbeitgeberverbänden: So finden Unternehmen die richtigen Mitarbeiter

Wie Unternehmen die richtigen Mitarbeiter finden und die richtigen Mitarbeiter im Betrieb weiterentwickeln, dies verriet Dr. Susanne Sachtleber vom Hogrefe vor Ausbildungs- und Personalleitern vor einigen Tagen bei der Unternehmerschaft Düsseldorf. Die gleiche Veranstaltung fand auch in unserer Geschäftsstelle in Gelsenkirchen statt. Den Bericht finden Sie hier: http://arbeitgeber-emscher-lippe.com/?p=565

Düsseldorf & Köln bestellen gemeinsam Stadtbahnen

In weniger als zwei Jahren (Anfang 2017) werden wir mit neuen Stadtbahnen durch Düsseldorf fahren. Unsere Stadt hat gemeinsam mit Köln insgesamt 60 neue Bahnen bestellt – und zwar beim Unternehmen Bombardier. 40 dieser Bahnen werden dann tatsächlich auch durch unsere Stadt fahren. Die beiden Städte werden rund 200 Millionen Euro ausgeben. Durch den gemeinsamen Auftrag mit Köln aber auch Geld sparen, hat uns ein Rheinbahnsprecher bestätigt. Die neuen Hochflur-Bahnen sollen alte U-Bahnen in Düsseldorf ersetzen und hauptsächlich auf der Strecke der U75 fahren. Auf der Strecke der Wehrhahnlinie werden sie nicht eingesetzt. Hier fahren nur die niedrigen Silberpfeile. Quelle: Antenne Düsseldorf

Chemie-Tarifrunde: Arbeitgeber bieten 1,6 Prozent plus 200 Euro Demografiebetrag

Die Chemie-Tarifverhandlungen sind auch in der zweiten Bundesrunde ohne Ergebnis geblieben. In der Verhandlung heute haben die Chemie-Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt. Es sieht nach zwei Leermonaten eine dauerhafte Einkommenserhöhung von 1,6 Prozent bei einer Laufzeit von insgesamt 15 Monaten vor. Darüber hinaus beinhaltet das Angebot der Arbeitgeber eine Einmalzahlung in den Demografiefonds in Höhe von 200 Euro für das Jahr 2016.

Die Verhandlungen für die 550.000 Beschäftigten in 1.900 Betrieben der chemischen und pharmazeutischen Industrie werden am 26. März 2015 in Stuttgart fortgesetzt.

BAVC-Verhandlungsführer Hansen: „Angebot bringt spürbares Reallohnplus“

BAVC-Verhandlungsführer Hans-Carsten Hansen betonte: „Bei niedrigster Inflation kommt die angebotene Erhöhung als spürbares Reallohnplus in den Taschen der Beschäftigten an. Gleichzeitig sind wir überzeugt, mit einem Tarifabschluss in dieser Höhe allen Chemie-Betrieben ein Zuhause bieten zu können. Bei fehlendem Chemie-Wachstum und stagnierender Produktivität brauchen die Unternehmen die notwendige Luft zum Atmen.“

Die IG BCE beharrt indes unverändert auf ihrer Maximalforderung nach 4,8 Prozent mehr Geld und gleichzeitiger Aufstockung des Demografiefonds. Dazu Hansen: „Nach wie vor gibt es trotz eindeutiger Branchendaten keine gemeinsame Schnittmenge für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage. Realität trifft hier auf Hoffnung. Wir müssen also weiter verhandeln, um den großen Graben zuzuschütten.“ Nun gelte es, einen kühlen Kopf zu bewahren. „Wir werden uns nicht unter Druck setzen lassen, sondern weiter konstruktiv an einem tragfähigen Kompromiss arbeiten. Ein Abschluss auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit würde aber Arbeitsplätze gefährden.“

Für die Chemie-Arbeitgeber hat der Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“ weiterhin eine große strategische Bedeutung. Neben einer Entgelterhöhung sieht das Angebot eine Einmalzahlung in den Demografiefonds in Höhe von 200 Euro für das Jahr 2016 vor. Eines müsse allen Beteiligten aber klar sein: „Der Gesamttopf ist begrenzt. Zusätzliche Forderungen machen ihn nicht größer. Ein Plus beim Entgelt bedeutet ein Minus bei der Demografie und umgekehrt“, unterstrich Hansen.

M+E-Arbeitgeber: Gleiche Arbeit für gleiches Geld – Technische Berufe wählen

Anlässlich des Weltfrauentags hat der Arbeitgeberverband Gesamtmetall junge Frauen dazu aufgerufen, traditionelle Rollenmuster bei der Berufswahl abzulegen. „Trotz anspruchsvoller Ausbildung, bester Perspektiven, hoher Flexibilität und nicht zuletzt auch Spitzeneinkommen entscheiden sich die meisten jungen Frauen leider nicht für einen technischen Beruf“, betonte der Verband, „dabei ist die Berufswahl aber der wichtigste Faktor für die Einkommensentwicklung“. Bei den Ausbildungsberufen steht in der Rangliste der gewählten Berufe bei jungen Frauen der erste M+E-Beruf auf Platz 50. Auch bei der akademischen Ausbildung zeigt sich ein ähnliches Bild: Obwohl im Studienjahr 2012 fast die Hälfte aller Studienanfänger weiblich war, lag der Frauenanteil bei den Ingenieurstudenten im Fach Maschinenbau/Verfahrenstechnik nur bei 19 Prozent, in der Elektrotechnik sogar nur bei 13 Prozent. „Unsere Tarifverträge sehen selbstverständlich keine unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen vor. Wir können junge Frauen nur ermutigen: Wählt technische Berufe. Aus gleicher Arbeit folgt auch gleiches Geld“, so Gesamtmetall weiter. In der M+E-Industrie beträgt die tarifliche Ausbildungsvergütung schon im ersten Lehrjahr mindestens 787 Euro im Monat. Das Durchschnittseinkommen in der Branche liegt bei über 48.000 Euro im Jahr. Unter www.meberufe.info gibt es Informationen für Lehrkräfte, Eltern und junge Menschen zu Praktika, Ausbildung und die Berufswelt der Metall- und Elektro- Industrie. (Quelle: Gesamtmetall)

Nach Jahren der Planung: Neues Bürogebäude im Hafen entsteht

Im Hafen wird ab sofort ein großes, gläsernes Bürogebäude gebaut. OB Thomas Geisel hat gestern (6. März) den ersten Spatenstich gesetzt. Das Projekt war lange unter dem Namen „Casa Stupenda“ geplant worden. Es entsteht zwischen der Killepitsch-Fabrik und dem UCI-Kino. Jetzt soll es aber „Float“ heißen. Die Botschaft: „Alles ist im Fluss“. Der Entwurf kommt von Star-Architekt Renzo Piano. Er war unter anderem am neuen Potsdamer Platz in Berlin beteiligt. – In Heerdt kommen dagegen die Arbeiten zu einem neuen exklusiven Wohnturm immer weiter voran. Dort wird ein ehemaliger Hochbunker zu einem Wohnhaus mit Terrassen- und Penthouse Wohnungen umgebaut. Jetzt wurde dort Richtfest gefeiert. Die Wohnungen sind bis zu 300 Quadratmeter groß. Ein Großteil ist bereits verkauft. Quelle: Antenne Düsseldorf

Unser neues TV-Magazin ist online

Wir freuen uns, Ihnen als Unternehmerschaft Düsseldorf eine neue Ausgabe des Wirtschaftsmagazins „Düsseldorfer Wirtschaft“ im lokalen Fernsehen präsentieren zu können. Die März-Sendung läuft ab HEUTE um 16:45 Uhr auf center.tv.

In der aktuellen Folge begrüßt Christian Zeelen Herrn Jens Kuerten, Pressesprecher der Gerresheimer AG. Im Interview berichtet er u.a. über die Geschichte des Unternehmens, den neuen Standort am Düsseldorfer Flughafen und die spezielle Produktpalette.

In den Kurznachrichten erhalten Sie aktuelle Informationen zum Metall-Tarifabschluss, zur neuen Praktikumsbörse für Düsseldorf www.deinschulpraktikum.de, sowie zur Kommunalen Koordinierung.

Das „aktuelle arbeitsrechtliche Urteil“, vorgestellt und kommentiert von Alexander Jarre, Arbeitsrechtsexperte der Düsseldorfer Arbeitgeberverbände, beschäftigt sich mit der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Thema „Observation eines Arbeitnehmers durch einen vom Arbeitgeber beauftragten Detektiv mittels heimlicher Videoaufnahmen“.

Außer am heutigen Freitag sehen Sie die Sendung auch an folgenden Tagen/Uhrzeiten:

Freitag, 06.03.2015, 16:45 und 22:00 Uhr
Samstag, 07.03.2015, 07:45 und 20:30 Uhr
Sonntag, 08.03.2015, 11:35 und 22:15 Uhr
Montag, 09.03.2015, 11:15 Uhr
Dienstag, 10.03.2015, 13:15 und 20:00 Uhr
Mittwoch, 11.03.2015, 16:45 Uhr
Donnerstag, 12.03.2015, 00:45 und 15:30 Uhr
Freitag, 13.03.2015, 12:15 und 22:00 Uhr
Samstag, 14.03.2015, 07:45, 15:50 und 23:20 Uhr
Sonntag, 15.03.2015, 11:35 Uhr

Mehr Infos auch unter www.duesseldorfer-wirtschaft.de

Gefährliche Mehrbelastungen für Firmenerben

Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2014 eine Neuregelung der Erbschaftssteuer angemahnt. Finanzminister Schäuble hatte daraufhin versprochen, das neue Gesetz „minimalinvasiv“ und „aufkommensneutral“ zu gestalten. Doch nach den nun bekannt gewordenen Plänen aus dem Bundesfinanzministerium ist von beiden Zielen nicht viel übrig: Der bürokratische Aufwand für die Unternehmen würde erheblich erhöht und Mehrbelastungen wären vorprogrammiert.

Im Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer grundsätzlich erlaubt, damit bei der Unternehmensnachfolge keine Arbeitsplätze gefährdet werden. Gleichzeitig hatte das Gericht allerdings eine Begrenzung der Begünstigung für größere Unternehmen gefordert. In den Augen des Gerichts bedürfen diese nämlich keiner Verschonung, da sie aufgrund ihrer Größe die finanziellen Möglichkeiten für Steuerzahlungen haben; große Unternehmen, die über diesen finanziellen Spielraum nicht verfügen, dürfen aber sehr wohl weiterhin verschont werden.
Damit hat das Verfassungsgericht den Gesetzgeber vor eine komplizierte Aufgabe gestellt. Denn es ist eigentlich nicht nachvollziehbar, warum bei größeren Unternehmen weniger Geld für Investitionen oder Umstrukturierungen benötigt werden soll als bei kleinen und mittleren. Allerdings möchte das Bundesfinanzministerium vermeiden, dass die Reform des Erbschaftssteuergesetzes erneut in Karlsruhe landet und dann zum wiederholten Male als verfassungswidrig eingestuft wird – wenn die Politik zu großzügig mit den Unternehmen umgeht.

Doch diese juristischen Überlegungen führen jetzt zu ökonomisch unsinnigen Ergebnissen: Gerade die Vorgabe, die Begünstigung zu begrenzen, möchte das Finanzministerium offensichtlich besonders streng umsetzen. Die aktuellen Pläne sehen eine Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall vor, bis zu der das Betriebsvermögen verschont werden soll. Dieses Limit ist sehr niedrig, hatte sich das Bundesverfassungsgericht selbst doch an einer Grenze von 100 Millionen Euro orientiert. Zudem sorgt die Ausgestaltung als Freigrenze dafür, dass die Erbschaftssteuer bei einer minimalen Überschreitung des Schwellenwertes sprunghaft ansteigt: Wenn der Schwellenwert auch nur um einen Euro überschritten wird, ist sofort jeder Euro Betriebsvermögen steuerpflichtig.
Berücksichtigt man zudem, dass der „wahre“ Wert von nicht börsennotierten Unternehmensbeteiligungen überhaupt nicht sachgerecht ermittelt werden kann, wird die Freigrenze zum Fallbeil. Die faire und sinnvolle Lösung kann nur ein Freibetrag für Betriebsvermögen sein – analog zum Einkommensteuerrecht, wo jeder seinen persönlichen Freibetrag hat, den er auch behält, wenn er mehr verdient.

Unternehmen oberhalb des geplanten Grenzwertes von 20 Millionen Euro träfe es nach den aktuellen Plänen sehr hart: Die Erbschaftssteuer würde auf den gesamten Unternehmenswert berechnet. Liegt der beispielsweise bei 100 Millionen Euro fallen bei einem Steuersatz von 30 Prozent 30 Millionen Euro Steuern an. Zwar wird Betriebsvermögen, das zu mehr als 50 Prozent dem primären Unternehmenszweck dient, auch in Zukunft verschont. Doch gleichzeitig schaut der Staat, wie der Erbe mit dem restlichen Vermögen die Steuer bezahlen kann. Und dafür wird im Betrieb bestehendes Vermögen, z.B. in Form von Immobilien, genauso wie bestehendes Privatvermögen herangezogen.

Gerade Immobilien müssten aber im Zweifelsfall erst veräußert werden. Und selbst wenn sie nicht primär dem Hauptzweck des Unternehmens dienen, müssten die anderen Gesellschafter erst zustimmen. Deshalb sollte nicht am Vermögen des Erben überprüft werden, ob eine Erbschaft von der Steuer verschont wird, sondern an den betrieblichen Bedürfnissen. Nur so lassen sich die Arbeitsplätze bei der Unternehmensnachfolge sichern. Quelle: IW Köln