Winter-Lockdown

(cs) Der Lockdown 2.0 wird zum Winter-Lockdown. Alle bisherigen Maßnahmen sind bis zum 20. Dezember verlängert worden – damit bleiben beispielsweise auch Gaststätten und Restaurants weiter geschlossen. Auch Hotelübernachtungen für Touristen sind untersagt. Arbeitgeber sind angehalten, unbürokratisch Home Office für ihre Beschäftigten zu ermöglichen. Unternehmen werden gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden könnten. Damit soll der Grundsatz „Stay at home“ umgesetzt werden.