Folge 77: Themenreihe „Die neue Feedbackkultur“, Teil 1 / Das sicherste Passwort / Die unbeliebtesten Studiengänge in Düsseldorf / Immobilien-Flash / Fachkräftemangel in der Chemie nimmt rasant zu / Mobiles Arbeiten wird immer beliebter / Die wichtigsten Termine in der kommenden Woche

Unsere Erfolgsgeschichte geht weiter. Am Freitag gehen wir mit unserem Businesspodcast „Düsseldorfer Wirtschaft“ mit der 77. Folge in die dritte Staffel. Gemacht von der Unternehmerschaft Düsseldorf und Umgebung e.V. Wir sind das größte Arbeitgebernetzwerk in der Region und Sprachrohr der Betriebe in Stadt und Region. Und wir sind Arbeitgeberverbände mit Start-Up-Spirit seit über 100 Jahren.

Mit unserer neuen Staffel machen wir nicht so schnöde weiter wie das Corona-Virus. Neben Altbewährtem gibt es auch Neuerungen und Neuigkeiten. „Ganz neu“ sind unsere „DÜWI-Themenwelten“.  In drei oder vier Sendungen wollen wir ein Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten. Expertinnen und Experten aus unserer Stadt thematisieren im Gespräch mit uns ihre Sicht der Dinge. Hörerinnen und Hörer kommen ebenfalls auch zu Wort. Per Sprachnachricht, Chat oder Email und stellen Sie unseren Fachleuten eine Frage oder sagen uns ihre Meinung zum Thema.

Unsere „Themenwelten“ beginnen wir heute mit der „neuen Feedbackkultur in unseren Unternehmen“. Wir sprechen mit Businesscoach Christina Opelt.

Neben den Menschen und den Themen spielt bei uns aber auch der Servicebereich eine große Rolle. Deshalb gibt es weiterhin bei uns die aktuellen Nachrichten und Termine aus und für die Wirtschaft in unserer Stadt.

NRW-Unternehmensverbände: Novelle des Landesnaturschutzgesetzes bleibt deutlich hinter Koalitionsvertrag zurück

Als „einen Beschluss mit Licht und Schatten“ haben die nordrhein-westfälischen Unternehmer die Abstimmung im nordrhein-westfälischen Landtag über den von den Fraktionen von CDU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Novelle des Landesnaturschutzgesetzes bezeichnet. Der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen (unternehmer nrw), Johannes Pöttering, erklärte am Donnerstag in Düsseldorf, zwar würden Teile des Koalitionsvertrages durchaus umgesetzt, der Gesetzentwurf bleibe aber deutlich hinter den Notwendigkeiten zurück. Nach wie vor bleibe es in relevanten Bereichen bei nordrhein-westfälischen Sonderwegen. „Die Richtung des Gesetzes stimmt. Die Chance einer wirklich umfassenden Modernisierung bleibt jedoch ungenutzt“, sagte Pöttering.

Zu begrüßen sei die nun beschlossene Wiederaufnahme der Eins-zu-Eins-Kompensation in das Landesnaturschutzgesetz, wonach Eingriffe in die Natur künftig sach- und fachgerecht ausgeglichen und eine Überkompensation vermieden würden. „Diese Regelung kann spürbar zur Entlastung des Flächendrucks beitragen“, betonte Pöttering. Positiv sei auch die Einrichtung eines digitalen Katasters, das zu mehr Transparenz und zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren führen werde. Demgegenüber blieben jedoch zentrale Kernpunkte des Koalitionsvertrages in der Novelle unberücksichtigt. Dies gelte insbesondere für die weiterhin unangetasteten Vorschriften zu den Vorkaufs- und Beteiligungsrechten etwa von Naturschutzverbänden sowie zu Biotopverbundflächen. „Hier bleibt es bei den bisherigen bürokratischen Regelungen. Diese Sonderregelungen im Vergleich zu anderen Bundesländern sind für die Unternehmen hierzulande ein deutlicher Wettbewerbsnachteil“, erklärte Pöttering. Im neuen Naturschutzgesetz fehlten damit insbesondere praxisgerechte Korrekturen für die dringend erforderliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. „Hier brauchen wir für eine zügige und erfolgreiche Transformation in Richtung Klimaneutralität dringend eine deutliche Tempoverschärfung“, betonte Pöttering. Insbesondere vor dem Hintergrund der zu diesem Thema weitreichenden Ankündigungen des Koalitionsvertrags auf Bundesebene sei hier nun auch ein entschiedeneres Vorgehen in Nordrhein-Westfalen angezeigt.

Gegen den Winterblues: rund 20 Prozent der Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie bieten Massage zusätzlich zum Gehalt

„Unsere Anreiz- und Vergütungsstudie zeigt, dass Unternehmen viel für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter machen,“ so Amelia Koczy, wissenschaftliche Expertin des Düsseldorfer ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. Gerade in der dunklen Jahreszeit und aufgrund der Pandemie-Situation tun diese Zusatzleistungen den Mitarbeitern gut. „Dabei ist Massage nur eines unter vielen Angeboten, die einem Stimmungstief vorbeugen.“

Das steigende Gesundheitsbewusstsein in der Gesellschaft findet zunehmend auch Einzug in die Vergütung. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bieten Unternehmen unterschiedliche Leistungen zur Vorsorge und Beratung an. So sind beispielsweise Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und die Rückenschule in vielen Betrieben ein fester Bestandteil des Angebots. Weitere genannte Angebote sind beispielsweise Seminare zu gesundem Schlaf (insbesondere interessant für Schichtarbeiter), Führungskräfteseminare zum Thema Gesundheit, Physiotherapien, bewegte Pausen, Yoga-Kurse oder Sportgruppen wie zum Beispiel Laufen, Fußball und Volleyball.
Welche Benefits sonst noch besonders verbreitet sind sowie weitere Anregungen sind in der Studie zu finden: www.arbeitswissenschaft.net/zusatzleistungen

Bankenverband: So nutzen Sie Kapitalerträge für Ihre Kinder

Der Aufbau eines kleinen Vermögens für das Kind ist ein Ziel, das viele Eltern haben. Eine entsprechende Vorsorge ermöglicht dann zum Beispiel einen zukünftigen Auslandsaufenthalt oder den Führerschein. Neben dem Vermögensaufbau für den Nachwuchs kann die Anlage auch steuerlich interessant sein.

Denn genau wie Erwachsene verfügen Kinder über einen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro bei Kapitalerträgen, den sie auf ihre Erträge geltend machen können. Bis zu dieser Summe können die Eltern, die als gesetzliche Vertreter auch das Konto auf den Namen des Kindes eröffnen müssen, für das Kind gesonderte Freistellungsaufträge erteilen. So können Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des erteilten Freistellungsauftrags von der Bank ohne Einbehalt von Kapitalertragsteuer ausgezahlt werden.

Doch der steuerliche Vorteil einer Depoteröffnung fürs Kind endet nicht mit dem Sparer-Pauschbetrag. Kinder bleiben nämlich über den Sparer-Pauschbetrag hinaus steuerfrei, da sie genau wie Erwachsene über einen steuerlichen Grundfreibetrag verfügen. Dieser wurde zum Jahreswechsel von 9.744 Euro (2021) auf 9.984 Euro (2022) angehoben. Bei dem steuerlichen Grundfreibetrag handelt es sich um eine Summe, die grundsätzlich steuerfrei bezogen werden kann. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen den definierten Grundfreibetrag überschreitet, ist Einkommensteuer zu zahlen. Da Kinder im Regelfall über keine eigenen Einkünfte und Jugendliche, wenn überhaupt, nur über geringfügige Einkünfte verfügen, wird dieser Betrag in der Regel nicht überschritten; somit fallen auch keine Steuern an.

Der Grundfreibetrag kann allerdings nicht von der Bank beim Kapitalertragsteuerabzug berücksichtigt werden. Um ihn geltend machen zu können, müssen die Eltern für das Kind eine Einkommensteuererklärung abgeben, damit das Finanzamt die von der Bank einbehaltene Kapitalertragsteuer erstatten kann. Bei der Steuererklärung werden die Kapitalerträge steuerlich dem Kind und nicht den Eltern zugerechnet. Es findet eine strikte Vermögenstrennung statt. Die Eltern haben zudem die Möglichkeit, für ihre Kinder eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt zu beantragen. Die Bescheinigung wird dann der Bank vorgelegt. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung kann man sich per Definition von der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge freistellen lassen.

Hierbei gilt es jedoch einen wichtigen Punkt zu beachten: Wenn Sie die steuerlichen Vorteile einer Übertragung von Kapital auf Ihr Kind nutzen, dann gehört das übertragene Geld Ihrem Kind und Sie dürfen nicht mehr darüber verfügen. Das heißt, dass Sie das Ersparte nicht für sich selbst ausgeben oder zurückverlangen können. Sie dürfen nur dann über das Kapital verfügen, wenn die Ausgabe dem Kind dient, Sie damit also zum Beispiel den Führerschein oder einen Studienaufenthalt des Kindes im Ausland finanzieren. Die Überbrückung eigener finanzieller Engpässe mit dem Vermögen der Kinder ist strikt verboten.

Auswirkungen vom Kapital der Kinder auf weitere Leistungen und Bezüge

Ein weiterer Aspekt muss berücksichtigt werden, wenn Sie Ihren Kindern Vermögen übertragen. Sind diese volljährig, kann dies ein Ende der Mitversicherung über die gesetzliche Familienversicherung nach sich ziehen. Die Einkommensgrenze, um weiterhin beitragsfrei familienversichert zu bleiben, liegt aktuell bei 470 Euro im Monat. Falls diese Einkommensgrenze überschritten wird, müssen sich die erwachsenen Kinder selbstständig krankenversichern. Darüber hinaus kann sich entsprechendes Vermögen auch auf die Möglichkeit niederschlagen, eine Studienunterstützung durch Bafög zu erhalten: Das verfügbare Vermögen der Studierenden wird direkt mit dem Bafög-Freibetrag verrechnet.

Wachstumsoffensive der Metro

Im Rahmen seines Kapitalmarkttages präsentiert der Großhändler METRO heute seine Wachstumsstrategie „sCore“. Dabei steht Score für die gesetzten Ziele und Core für den starken Großhandelskern. In den kommenden Jahren will METRO sein Wachstumstempo steigern, den Kundennutzen maximieren und mit seinen Langfristzielen bis 2030 seine Position als ein führender Lebensmittelgroßhändler ausbauen. Dabei soll der Umsatz bis 2030 auf über 40 Mrd. EUR und das EBITDA auf über 2 Mrd. EUR wachsen. Im Rahmen der Strategie plant das Unternehmen bis 2025 jährlich bis zu 2,5 % des Gesamtumsatzes zu investieren und diese Investitionen anschließend graduell auf bis zu 1,5 % des Gesamtumsatzes zu reduzieren. Langfristig soll bis 2030 ein Free Cashflow von über 0,6 Mrd. EUR generiert werden.

Die Wachstumsoffensive basiert auf 3 Säulen: Die Großhandelsausrichtung für Profikunden schärfen, das Multichannel-Geschäftsmodell deutlich ausbauen und neue Geschäftsfelder erschließen. Dies bedeutet eine konsequente Ausrichtung des Angebots an die Bedürfnisse von professionellen Kunden. Auch soll der FSD-Umsatz mehr als verdreifacht und die Marktplatz-Umsätze von METRO MARKETS auf mehr als 3 Mrd. EUR erhöht werden. Die Erschließung neuer Geschäftsfelder umfasst den Ausbau der Franchise-Konzepte für kleinere Händler sowie die weitere Expansion des Großkundengeschäfts im Gastgewerbe. Im Ergebnis soll das Geschäftsmodell des Großhändlers mit über 80 % Umsatzanteil stark auf professionelle Kunden ausgerichtet sein. Zudem fokussiert METRO sich weiterhin auf das Thema Nachhaltigkeit. Die wesentlichen Schwerpunkte der METRO Nachhaltigkeitsstrategie sind dabei die Klimaneutralität bis 2040, Vermeidung von Plastik und Lebensmittelabfällen sowie der weitere Ausbau eines nachhaltigen Sortiments.

Alle Informationen zum Capital Markets Day via: https://www.metroag.de/pressetermine/2022/01/26/kapitalmarkttag-2022

Die vierte industrielle Revolution ist überall – Vom Sinn und Unsinn der „4.0“

Was haben »Frischer Fisch 4.0«, »Gottesdienst 4.0« oder »Vater 4.0« mit der digitalen Transformation der Produktion zu tun? Der Düsseldorfer ifaa-Experte Sebastian Terstegen erläutert:

„Seitdem der Begriff »Industrie 4.0« im Zusammenhang mit der Hightech-Strategie der Bundesregierung geprägt wurde, beschäftigen wir uns im ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft mit der vernetzten Digitalisierung in der Produktion. Bei unseren Forschungsarbeiten fielen uns schnell zahlreiche neue 4.0-Begriffe auf – teils sehr skurrile oder sonderbare Begriffe. Wir fragten uns: Was hat das mit Industrie 4.0 zu tun?“ Das Ergebnis der fortwährenden, beiläufigen Begriffssammlung zeigt nun das 4.0-Glossar des ifaa: www.arbeitswissenschaft.net/40glossar

Der Hintergrund: Zum Begriff Industrie 4.0

2011 prägte die Forschungsunion der deutschen Bundesregierung den Begriff »Industrie 4.0«. Mit ihm wird ein Zukunftsprojekt im Rahmen der Hightech-Strategie bezeichnet, welches die vernetzte Digitalisierung in der Produktionsindustrie in Deutschland vorantreiben soll. Unter dem Begriff »Industrie 4.0« werden neuartige Produktionsparadigmen subsummiert, so unter anderem die vertikale und horizontale Integration der IT-Systeme eines Unternehmens, eine dezentrale Intelligenz und Steuerung, ein durchgängiges digitales Engineering sowie cyber-physische Produktionssysteme.

Die vierte industrielle Revolution

Mit dem Begriff »Industrie 4.0« wird gleichzeitig ausgedrückt, dass die vernetzte Digitalisierung der Produktionsindustrie eine vierte industrielle Revolution einleitet – nach den ersten drei industriellen Revolutionen: der Mechanisierung mittels Wasser- und Dampfkraft, der Massenfertigung mithilfe elektrischer Energie und Fließbändern sowie der Automatisierung der Produktion mithilfe des Einsatzes von Elektronik und IT. Um den Fokus auf Digitalisierung noch stärker zu betonen, wird im Begriff eine eigentlich bei Software-Produkten übliche Versionsnummerierung verwendet: 4.0.

„Die »4.0« selbst entwickelte sich schnell zu einem geflügelten Begriff“, weiß ifaa-Experte Sebastian Terstegen. „Kurz nach der Begriffsprägung erhielten weitere Begriffe, die mit einer digitalisierten Produktion in Verbindung stehen, die Versionsnummer 4.0.“ Begriffe wie »Arbeit 4.0«, »Gesellschaft 4.0« oder »Produktionsarbeit 4.0« wurden entworfen – aber auch kuriose Begriffe wie »Frischer Fisch 4.0«, »Saustall 4.0« oder »Wasser 4.0«, die auf den ersten Blick scheinbar überhaupt nicht mit einer industriellen Revolution oder der Digitalisierung in Verbindung stehen.

Terstegen erläutert das 4.0-Glossar: „Wir möchten mit dieser Begriffssammlung zeigen, welch seltsame Blüten der Vier-Null-Hype seit 2011 treibt. Des Öfteren staunt man aber auch, welchen unerwarteten Zusammenhang scheinbar kuriose 4.0-Begriffe mit der Industrie 4.0 tatsächlich haben.“

Quelle: arbeitswissenschaft.net

ElectronicPartner startet aktiv ins Jahr 2022

Neue Projekte auf den Weg bringen und Erfolgreiches zukunftssicher ausbauen – das ElectronicPartner Jahr 2022 steht im Zeichen von Innovationen. Vom 18. Februar bis 4. März erwartet die Mitglieder und Partner der Verbundgruppe eine virtuelle Warenmesse, inklusive umfassendem Webinar-Angebot. Am 29. und 30. April folgt der erste ElectronicPartner Kongress in Düsseldorf – ein neues Veranstaltungsformat in Präsenzform mit Workshops, Vorträgen und ausgewählter Ware.

Neben der kürzlich gestarteten „Go Green“-Kampagne, die sich wie ein roter Faden durch die gesamte Verbundgruppe zieht, gibt es in 2022 bei den drei Kernmarken EP:, MEDIMAX und comTeam weitere Projekte, um den jeweiligen Erfolgskurs fortzusetzen.

„Gemeinsam mit unseren Mitgliedern und Partnern ist es uns auch im zweiten Corona-Jahr gelungen, alle Geschäftsfelder von ElectronicPartner souverän durch die Pandemie zu steuern“, erklärt Verbundgruppen-Vorstand Friedrich Sobol (Foto). Die genauen Umsatzzahlen veröffentlicht das Unternehmen im kommenden März. Vorläufige Ergebnisse weisen schon jetzt auf eine grundsätzlich positive Entwicklung hin. „Und auch in 2022 geben wir alles, um besten Service für unternehmerischen Erfolg zu bieten“, ergänzt der Vorstand.

Die Marke EP: wird ihre Positionierung als die führende Fachhandelsmarken der deutschen Elektronikbranche weiter ausbauen. Während Wettbewerber sich zunehmend der Großfläche widmen, ist die Stärke der EP:Mitglieder bester, persönlicher Service auf konzentrierter Fläche mitten in der Gemeinde. Dieses Alleinstellungsmerkmal macht die Kooperation künftig noch effektiver durch gezielte Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen auf allen Kanälen sichtbar.

Auch bei MEDIMAX setzt die Verbundgruppe weiter auf individuellen Service für ihre Franchisepartner, um bestmöglich bei der Kundenansprache zu unterstützen. Den erfolgreichen Weg, den MEDIMAX mit dem Abschluss der Privatisierung und dem neuen Markenclaim „Mehr Mensch. Mehr Technik“ eingeschlagen hat, setzt die Zentrale im engen Austausch mit den Franchisepartnern fort. „Gemeinsam arbeiten wir an einem neuen Look and Feel, das in Kombination mit unserem außergewöhnlichen Leistungskatalog die Expansion von MEDIMAX vorantreibt“, ist Friedrich Sobol überzeugt.

Die Partner des Technologie-Netzwerkes comTeam haben sich spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie als systemrelevant erwiesen. Im vergangenen Jahr konnten sie ihre Geschäftsbeziehungen und Services weiter ausbauen und dazu beitragen, dass die empfindliche IT-Infrastruktur im privaten, öffentlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich allen Herausforderungen trotzt. Ein besonderer Fokus liegt in 2022 auf der Know-how-Erweiterung durch den comTeach Campus, denn gerade in der sich ständig neu erfindenden IT-Welt sind regelmäßige Aus- und Fortbildung überlebenswichtig.

„Ein zentraler Baustein bei all unseren Aktivitäten in 2022, ob auf nationaler oder internationaler Ebene, ist das Projekt Go Green. Zusammen mit unseren Mitgliedern in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden werden wir einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen und dafür sorgen, dass das Thema Nachhaltigkeit in der Verbundgruppe ElectronicPartner gelebt wird“, erklärt der Vorstand. Dazu gehören neben der Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichtes die Erschließung neuer, vor allem nachhaltiger Sortimente und die Befassung mit Maßnahmen zur Stromgewinnung und -speicherung.

„Wir haben viel vor in 2022 und das richtige Team, um unsere Ziele zu erreichen, egal, welche Herausforderungen die anhaltende Krisen-Lage noch für uns bereithält“, fasst Friedrich Sobol zusammen.

Was haben wir eigentlich mit dem Konflikt an der ukrainisch-russischen Grenze zu tun?

Ja, das fragen sich viele. Die Bilder und Töne flattern uns pausenlos um die Ohren: im Web, in der Zeitung, im Radio und in der Tagesschau. „Sollen die sich doch die Köpfe einschlagen“, hört man in den Altstadt-Kneipen hin und wieder. So einfach aber ist die Sache nicht. Rund 90% der Unternehmen in unserer Region hängen ab vom Außenhandel. Viele Betriebe haben Kunden in Rußland und in der Ukraine, zum Beispiel die Benrather Bagger: sie werden eifrigst ins Baltikum respektive Russland exportiert. Bei uns hängen also viele Handels- und industrielle Jobs von guten Beziehungen in diese Länder ab.

Aber, auch ein anderes Thema spielt eine große Rolle – darauf verweist unser Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) heute: (…) unternehmerische Tätigkeit findet nicht im luftleeren Raum statt und kann sich nicht von realen außenpolitischen Krisen und Spannungen abkoppeln. Und auch wenn Unternehmen keine Verantwortung für die Zuspitzung des Konfliktes tragen, so tragen sie dennoch eine staatspolitische Verantwortung beim Umgang mit den vorrangig von Russland ausgehenden zunehmenden Spannungen.

Als Groß- und Außenhändler sind wir überzeugte Verfechter freier Märkte, offener Grenzen und des weltweiten, friedlichen Austauschs. Gemeinsamer Handel über nationale Grenzen und Wirtschaftsräume hinweg schafft die Grundlage für Annäherung, Dialog und Ausgleich. Insofern ist es unsere ausgesprochene Hoffnung, dass sich der anbahnende Konflikt friedlich und im Dialog miteinander lösen lässt.

Der BGA ist kein Anhänger von Wirtschaftssanktionen per se. Diese müssen, wenn überhaupt, stets gut abgewogen und geprüft werden. Sanktionen nur um der Sanktionen willen sind nicht zielführend und richten häufig mehr wirtschaftlichen Schaden als politischen Nutzen an. Doch ein sorgfältiges Abwägen sollte nicht mit Haltungs- oder Tatenlosigkeit gleichgesetzt werden. Am Ende eines solchen Prozesses muss eine unmissverständliche Entscheidung stehen, die dann konsequent umgesetzt wird.

Eine mögliche außenpolitische Aggression darf nicht durch mutloses Lavieren oder bedingungsloses Zurückweichen beantwortet werden. Für einen demokratischen Rechtsstaat ist es in bestimmten Situationen notwendig, Position zu beziehen und Haltung zu zeigen, auch wenn dies mit schmerzhaften politischen oder wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden sein kann.

Dementsprechend sollte eine strategische, energiepolitische Entscheidung wie Nord Stream 2 auch nicht getrennt von derzeitigen Entwicklungen oder der außenpolitischen Lage betrachtet werden. Eine dauerhafte energiepolitische Abhängigkeit von einem Aggressor ist keine zukunftsfähige Position.

Am Ende obliegt die Entscheidung, wie auf außenpolitische Krisen zu reagieren ist, der Hoheit der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags. Der BGA bekennt sich als Spitzenverband zu seiner staatspolitischen Verantwortung und wird diesen Entscheidungsprozess begleiten und sein Ergebnis unterstützen.

Fragen zu Corona am Arbeitsplatz – Experten beantworten Fragen der RP-Leser, die bis Sonntag geschickt werden.

Die Vorschriften für den Umgang mit der Pandemie ändern sich immer wieder. Nicht leicht fällt es da, den Überblick zu behalten. Das gilt für das Privatleben und oft um so mehr für den Arbeitsplatz. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt es, Rechte und Pflichten zu kennen.

Die RP- Redaktion bietet deshalb mit Experten der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) sowie der Unternehmerschaft eine Frage-Antwort-Runde zum Thema „Corona am Arbeitsplatz“. Die uns zugesandten Fragen können gerne die persönliche Situation des Einzelnen beinhalten. Als Beispielthemen sind denkbar: Was gilt bei Arbeitsausfall? Wie ist der Umgang mit Long Covid geregelt? Für wen gelten welche Quarantänezeiten und wie muss in diesen gearbeitet werden? Welcher Anspruch gilt bei Homeoffice? Welche Folgen haben Verstöße? Welche Rechte und Pflichten gibt es beim Testen? Welche Kontrollen sind nötig und möglich?

Als Experten zur Verfügung stehen: Verena Malarek, IHK-Referentin für Rechtsberatungen, zu Corona am Arbeitsplatz (inklusive Impfstatus und -kontrolle von Mitarbeitenden sowie Quarantäneregelungen); Melanie Badache, Leiterin IHK-Kundencenter, beantwortet Fragen zum Testen in Unternehmen. Beispiele: Wie können mit der Testung betraute Mitarbeiter geschult werden? Dürfen Unternehmen Testbescheinigungen ausstellen?

Kristina Sylvia Pelz, Abteilungsleiterin Betriebswirtschaftliche Beratung bei der HWK, ist Expertin für den Umgang mit der Coronaschutzverordnung in Produktion, Handel, Dienstleistung und Handwerk – inklusive Impfstatus und -kontrolle von Kunden. Alexander Jarre (Foto), Geschäftsführer für Arbeits- und Tarifrecht bei der Unternehmerschaft Düsseldorf, informiert generell zum Thema Corona am Arbeitsplatz.

Bitte schicken Sie Ihre Fragen bis Sonntag, 30. Januar, über die Mail-Adresse stadtpost@rheinische-post.de; Stichwort: „Experten-Aktion zu Corona am Arbeitsplatz“. Wir werden eine Auswahl bei RP ONLINE sowie in der Rheinischen Post, Seite „Lokale Wirtschaft“, am Samstag, 5. Februar, beantworten.

Ergebnisse der BGA-Umfrage zur wirtschaftlichen Lage und den weiteren Perspektiven der Unternehmen im Großhandel zum Jahreswechsel 2021/22

Die deutsche Wirtschaft ist im vergangenen Jahr in einem schwierigen Umfeld um 2,7 Prozent gewachsen, nachdem sie im Vorjahr coronabedingt einen Einbruch um 4,6 Prozent verkraften musste. Doch zum Jahreswechsel 2021/22 hat sich die Stimmung im Großhandel wieder eingetrübt. Die konjunkturelle Erholung wird sich nach Einschätzung des BGA zwar fortsetzen, aber abgeschwächt. Dies sind zusammengefasst die zentralen Ergebnisse der Umfrage des BGA zur wirtschaftlichen Lage und zu den weiteren Perspektiven bei den Großhändlern zum Jahreswechsel 2021/22.

Der BGA-Großhandelsklimaindikator weist einen Rückgang um 8 Prozent auf 110 Punkte aus, wobei Werte über 100 Punkten eine positive Stimmung zum Ausdruck bringen. Mit der vierten Corona-Welle steht die weitere Entwicklung massiv unter Druck. Hinzu kommen anhaltende Engpässe in der Versorgung mit Rohstoffen und Vorprodukten sowie in der Logistik. Dies drückt auf die Stimmung und belastet die Erwartungen der Unternehmen. Vor diesem Hintergrund geht der BGA von einer weiter aufwärtsgerichteten Entwicklung von Wirtschaft und Großhandel aus, allerdings erwartete er eine etwas schwächere Entwicklung als die Bundesregierung und andere Wirtschaftsorganisationen.

Nach einem nominalen Anstieg der Umsätze im vergangenen Jahr um rund 8 Prozent auf 1.465 Milliarden könnte in diesem Jahr ein weiterer Anstieg um 5 ½ Prozent erzielt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass wirtschaftliche und geopolitische Verwerfungen ausbleiben sowie Digitalisierung und der Strukturwandel aus Klima- und Umweltschutz gemeinsam mit der Wirtschaft vorangebracht werden. Volkswirtschaftlich erwartet der BGA dann einen weiteren Anstieg der insgesamt erwirtschafteten Güter und Dienstleistungen von 2 ½ bis 3 Prozent für das Jahr 2022.

Die Großhändler begegnen der neuen Bundesregierung mit Offenheit, erwarten nun aber auch konkrete Fortschritte in der Wirtschaftspolitik, in der Digitalisierung, in Infrastruktur und Administration, damit Deutschland moderner, schneller und digitaler werden kann.

Die detaillierten Ergebnisse können auf der Internetseite des BGA unter https://www.bga.de/fileadmin/user_upload/Temporaer/BGA_Trends_und_Analysen_Grosshandel__1_2022.pdf abgerufen werden.