Henkel und IGNIS kooperieren beim Ausbau von Solarenergie

Henkel und das spanische Energieunternehmen IGNIS haben einen virtuellen Stromabnahmevertrag (Virtual Power Purchase Agreement, VPPA) mit einer Laufzeit von zehn Jahren unterzeichnet. Der Vertrag geht mit dem Bau von zwei neuen Solarparks in Spanien einher. Die vereinbarte Strommenge, die in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, entspricht dem Bedarf von mehr als 40 Produktionsstandorten von Henkel in Europa.

Mit langfristigen Kooperationen dieser Art unterstützt Henkel den Ausbau von erneuerbaren Energien. Die neuen Solaranlagen entstehen in Castilla y León und Andalusien und sollen im Sommer 2024 ans Netz gehen. Die Anlagen sparen jährlich etwa 72.000 Tonnen CO2-Emissionen ein, verglichen mit der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern, und umfassen eine Produktionsmenge von insgesamt rund 220.000 MWh pro Jahr. Der Vertrag mit Henkel deckt rund 90 Prozent der gesamten Stromkapazität des Projekts ab.

„Henkel ist auf dem Weg, sein Geschäftsmodell nachhaltig zu transformieren. Bis 2030 möchten wir unsere weltweite Produktion klimapositiv gestalten. Die Förderung von solchen Projekten ist ein wichtiger Schritt, um den Anteil an grüner Energie im Stromnetz zu erhöhen und damit die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energien zu beschleunigen“, sagte Ulrike Sapiro, Chief Sustainability Officer bei Henkel. „Dieses VPPA ist der bedeutsamste mehrjährige Stromabnahmevertrag über erneuerbare Energien für Henkel in Europa. Wir schätzen die Zusammenarbeit mit IGNIS und freuen uns auf den erfolgreichen Start dieses Projekts“, fügte Petra Spallek hinzu, Henkel Corporate Vice President Purchasing.

Bis 2030 möchte Henkel 100 Prozent des Stroms für seine weltweiten Produktionsstandorte aus erneuerbaren Quellen beziehen. Hierfür setzt das Unternehmen auf verschiedene Ansätze: die Erzeugung von erneuerbaren Energien am Produktionsstandort selbst und die direkte sowie virtuelle Abdeckung des Bedarfs an Grünstrom, wozu auch VPPAs zählen.

Für IGNIS als ein führendes integriertes Energieunternehmen ist das Projekt ein weiterer wichtiger Beitrag zu einer globalen Dekarbonisierung der Industrie und ein Meilenstein. Das Energieunternehmen hat einen starken Fokus auf PPA-Abkommen und zählt viele erfolgreiche Projekte im Bereich erneuerbarer Energien weltweit.

„IGNIS möchte einer der wichtigsten unabhängigen Stromerzeuger in Europa werden und unterstützt seine Kunden bei der Energiewende auf der ganzen Welt. Wir sind stolz auf diesen Stromabnahmevertrag mit Henkel und freuen uns sehr, sie als Partner beim Einsatz von erneuerbaren Energien zu begleiten“, sagte Santiago Bordiú, CEO Asset and Energy Management von IGNIS.

Die Solarkraftwerke werden von IGNIS gebaut und vollständig betrieben. Sie ergänzen ein Portfolio von mehr als vier GW an bereits in Betrieb befindlichen Anlagen, die das Unternehmen verwaltet. Henkel wurde bei dem VPPA von Schneider Electric’s Sustainability Business beraten.

Nur zum Jahreswechsel und an Neujahr darf geknallt werden

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel nur am Sonntag, 31. Dezember, und am Montag, 1. Januar, „geknallt“ werden darf.

Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ebenfalls geahndet wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche.

Der Verkauf beginnt am heutigen Donnerstag, 29. Dezember. Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen ist untersagt. Außerdem gilt auch in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot in der Düsseldorfer Altstadt von Sonntag, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2023, 6 Uhr.

Die Feuerwehr Düsseldorf erinnert kurz vor dem Jahreswechsel daran, dass es wegen unsachgemäßen Umgangs mit Böllern und Raketen jedes Jahr an Silvester und Neujahr zu Einsätzen kommt, bei denen zum Teil schwere Verletzungen behandelt werden müssen. „Wir möchten niemandem das Abschießen von Feuerwerk verbieten. Aber jeder, der Böller, Knallfrösche, Goldregen oder Raketen abschießt, sollte bedenken, dass davon bei unsachgemäßem Gebrauch erhebliche Gefahren für Leib und Leben ausgehen können“, erklärt Carsten Hahn, stellvertretender Leiter der Düsseldorfer Feuerwehr.

Dies bestätigt die Statistik der vergangenen Neujahrsnächte. Immer wieder kommt es zu Verbrennungen im Gesicht und an den Händen, Augenverletzungen und Gehörschäden. Aber auch abgerissene Finger können das Resultat sein, wenn ein Böller in der Hand explodiert. Vom Silvesterabend 2021 bis zum frühen Morgen des neuen Jahres 2022 zum Beispiel mussten 104 Menschen (Vorjahr: 106) durch den Rettungsdienst versorgt werden. Die meisten davon kamen zur Behandlung ins Krankenhaus, bei 20 (Vorjahr: 19) Einsätzen unterstützte der Notarzt. Die Feuerwehr weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich zum Jahreswechsel 2021/22 vier Menschen (Vorjahr: 0) durch Feuerwerkskörper verletzt haben. Diese niedrige Anzahl ist vor allem auf das Feuerwerksverbot in der Altstadt sowie die Corona-Pandemie zurückzuführen.

Auch die Brandschutzeinheiten sind zum Jahreswechsel besonders gefordert. In der Zeit von 22 Uhr am Silvesterabend 2021 bis zum Neujahrsmorgen 2022 rückten die Feuerwehrleute elf Mal (Vorjahr: 10) zu Brandeinsätzen aus. Bei den meisten Bränden in der Stadt handelte es sich um Kleinbrände, oft verursacht durch Feuerwerkskörper.

Damit alle Düsseldorfer friedlich und unbeschadet ins neue Jahr kommen, hat die Feuerwehr Tipps zum sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern und Raketen zusammengestellt:

  • Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk kaufen und verwenden.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen (Ausnahme sind für alle Altersklassen frei gegebene Produkte) oder alkoholisierten Menschen.
  • Unbedingt vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung lesen. Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden.
  • Nach dem Anzünden der Zündschnur mindestens acht Meter Sicherheitsabstand um das Feuerwerk herum einhalten.
  • Feuerwerkskörper nicht von Balkonen werfen, Raketen nicht vom Balkon aus starten.
  • Ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen einhalten.
  • Knaller nicht in Richtung von anderen Menschen werfen.
  • Feuerwerk nicht bündeln oder gemeinsam anzünden; auch nicht in Dosen, Flaschen, Briefkästen oder Altpapiercontainern zünden.
  • Besonders bei Kindern auf schwer entflammbare Kleidung achten, Silvester keine Kunstfaserstoffe wie etwa Fleece anziehen.
  • Vermeintliche Blindgänger nicht anfassen, sie können auch noch verspätet zünden. Keinesfalls nachzünden, wegen der zu kurzen Zündschnur explodiert der Knaller möglicherweise sofort. Blindgänger mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen, denn gerade für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen, sind sie spätestens am nächsten Tag eine große Gefahr.
  • Raketen nur senkrecht starten. Dabei eine Flasche verwenden. Die Flasche muss einen sicheren Stand haben, am besten aus einem Flaschenkasten heraus. Keinesfalls Raketen aus der Hand starten.
  • Die Flugbahn der Rakete abschätzen und die Auftreffstelle nach dem Ausbrennen beobachten.
  • Nach Möglichkeit vor Silvester brennbare Gegenstände von Balkonen entfernen und Fenster schließen. Manchmal werden von Jugendlichen Raketen gezielt in geöffnete Fenster, auf Balkone oder andere brennbare Gegenstände geschossen.
  • Bei Bodenfeuerwerk, wie Goldregen die Richtung des Funkenfluges beachten – dort sollten keine brennbaren Stoffe sein.
  • Bei Leuchtbatterien auf die Standsicherheit achten. Tipp: ein Brett als Unterlage verwenden.
  • Spätestens am nächsten Morgen die Abfälle der Nacht von der Straße und dem Gehweg entsorgen. Auf keinen Fall die Feuerwerksreste direkt nach dem „Knallen“ in der Mülltonne entsorgen, da glimmende Reste auch noch nach Stunden zu einem Brand in Müllbehältern führen können.

Der nicht-millitärische Bereich von Rheinmetall erhält Großauftrag von über 770 Mio EUR für Kältemittelverdichter und setzt seine Diversifizierungsstrategie erfolgreich fort

Der Düsseldorfer Technologiekonzern Rheinmetall hat im global hart umkämpften Geschäft der stationären Kältemittelverdichter einen Großauftrag von über 770 MioEUR brutto gewonnen. Es handelt sich um den größten Einzelauftrag, den der nicht-militärische Bereich Rheinmetalls – hier namentlich die Division Sensors and Actuators – außerhalb des klassischen Automobilgeschäfts bisher erringen konnte.

Damit setzt Rheinmetall seine Diversifizierungsstrategie im Industriebereich erfolgreich weiter um. Ausschlaggebende Faktoren für den vertrieblichen Erfolg waren vor allem die hervorragenden Leistungskennwerte und die Lebensdauer des Kältemittelverdichters sowie die Verwendung des umweltfreundlichen Kältemittels Propan (R290).

Der industrielle Kunde hat sich für ein Kältemittelverdichter-Modell mit Gleichspannungselektronik entschieden, für das ein langfristiger Liefervertrag abgeschlossen wurde. Es handelt sich dabei um einen Verdichter-Typ, der in seinem Aufbau jenen ähnelt, die auch in Kraftfahrzeugen Verwendung finden. Für den speziellen Industrieeinsatz wurden aber viele Modifikationen vorgenommen, sowohl in der Grundkonstruktion wie auch bei der Hard- und Software. Damit erreichen die Verdichter nicht nur eine deutlich höhere Lebensdauer, sondern erfüllen vor allem auch die in diesem Bereich geltenden Normen. Besonderes Augenmerk wurde der Umstellung auf das natürliche Kältemittel R290 gewidmet. Das System ist hochintegriert und außerordentlich kompakt.

Kältemittelverdichter saugen ein gasförmiges Kältemittel in einem geschlossenen Kreislauf an und verdichten es auf den vorgegebenen Arbeitsdruck. Zwecks Minimierung des Verschleißes im Verdichter wird dem Kältemittel ein Öl beigemischt, welches den Verdichter schmiert und gleichzeitig zu einer besseren Abdichtung während des Verdichtungsprozesses nach dem Verdrängerprinzip beiträgt. Bei entsprechender Auslegung können diese Verdichter hohe Wirkungsgrade bei gleichzeitig hoher Lebensdauer und geringem Betriebsgeräusch sicherstellen. Abhängig von der Prozessführung können sehr effizient Wärme und Kälte erzeugt werden, was den Kältemittelverdichter zu einem wichtigen Werkzeug macht, um CO2-Emissionen minimieren zu können.

Die globale Aufstellung und die hohe Entwicklungsexpertise erlauben dem Rheinmetall-Konzern, Technologien gezielt und passgenau für verschiedenste Anwendungen verfügbar zu machen. Das globale Produktionsnetzwerk und die weltweite Nähe zu Kunden machen Rheinmetall zu einem kompetenten und agilen Partner der industriellen Kunden – und dies weit über die Automobilindustrie hinaus – wie auch der behördlichen Abnehmer. Rheinmetall unterstreicht mit dem neuen Vertriebserfolg einmal mehr das strategische Ziel, sein globales Geschäft weiter zu diversifizieren und zur globalen CO2-Emissions-Absenkung beizutragen.

Die Rheinmetall-Division Sensors and Actuators

Der Rheinmetall-Konzern gliedert sich in fünf Divisionen, von denen drei vor allem militärische Kunden bedienen. Gemeinsam mit der Division Materials and Trade vereint die Division Sensors and Actuators im Rheinmetall-Konzern das zivile Geschäft auf sich. Sensors and Actuators steht dabei für herausragende Kompetenz bei Gas,- Thermo- und Fluidmanagement-Anwendungen im Mobility- und Industriebereich.

Die fünf Business Units Actuators, Automotive Emission Systems, Commercial Diesel Systems, Pump Technology und Solenoid Valves entwickeln Lösungen für die großen Herausforderungen der Mobilität wie Downsizing, Emissionsreduktion und Effizienzsteigerung bei gleichzeitiger Leistungs-optimierung. Das umfassende Produktportfolio deckt vielfältige Abgasrückführungssysteme (AGR), elektromotorische Drossel-, Regel- und Abgasklappen, Magnetventile, Aktuatoren und Ventiltriebsysteme sowie Öl-, Wasser- und Vakuumpumpen für Pkw, Nutzfahrzeuge und Offroad-Anwendungen von light- bis heavy-duty sowie Industrieanwendungen ab.

100 Milionen Euro für bedrohte Firmen

Mona Neubaur Foto: Wirtschaftsministerium NRW

In Düsseldorf und NRW folgt im Frühjahr 2023 eine weitere Rezession. Da sind sich die Expertinnen und Experten in NRW sicher und auch unsere Wirtschaftsministerin Neubaur rechnet damit.  Unser Bundesland „wird wegen seiner Wirtschaftsstruktur härter getroffen sein“, sagte Neubaur. „Wir haben die Grundstoffindus­trien Chemie, Glas, Stahl, Aluminium und Papier bei uns, diese Branchen sind sehr energieintensiv“, sagt Sie heute in der RP.

Aus diesem Grunde werde zur Zeit an Hilfen für die Betriebe gearbeitet. Neubaur verspricht ab Februar rund 100 Millionen Euro für bedrohte Firmen zur Verfügung zu stellen. Sie rechne mit einem positiven Effekt. Dies sei auch dringend nötig, sagt das Essener RWI in der RP: „Im ersten Quartal sei hier mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,8 Prozent zu rechnen“.

Das ganze Neubaue-Interview gibts heute im EPaper der Rheinischen Post.

Aream Group im Hafen: „Wir haben ein starkes Jahr hinter uns und große Pläne für die Zukunft“

Erneuerbare Energien sind eines der großen Wachstumsfelder – was auch die Geschäftsentwicklung der aream Group zeigt. „Wir haben ein starkes Jahr hinter uns und große Pläne für die Zukunft“, sagt Markus W. Voigt, CEO der Düsseldorfer aream Group. „Die Projektpipeline ist gut gefüllt, das wirtschaftliche und politische Umfeld bleibt sehr günstig für Entwickler wie für Investoren.“

Zwar existieren noch einige politische Hemmnisse beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Insgesamt jedoch ist die Entwicklung unaufhaltsam, denn Digitalisierung, Elektrifizierung und Sektorkopplung treiben den Strombedarf in die Höhe. Gleichzeitig steigt der Bedarf an grünem Strom aufgrund des Drucks zur CO2-Emissionsminderung und zur Substitution von Importen fossiler Energieträger. Und schließlich bleiben die Strompreise auf absehbare Zeit hoch.

Von diesen Faktoren profitiert aream als Asset-Manager wie als Projektentwickler im Bereich der Erneuerbaren. „Wir gehören mit mehr als 2,4 Milliarden Euro Transaktionsvolumen zu den führenden Asset-Managern in diesem Markt“, erklärt Voigt. „Mit unserem Anlagenbestand generieren wir einen Stromumsatz von über 40 Millionen Euro pro Jahr und haben seit 2008 mehr als eine Milliarde kWh Strom produziert.“

Nicht nur aream profitiert – auch ihre Investoren. Ihnen bietet das Unternehmen in den Bereichen Erneuerbare Infrastruktur und Projektentwicklung ein Netzwerk mit über 25 GW potenzieller Investitionen, die seit 2008 geprüft worden sind. Hierbei wird eine ganze Bandbreite an Investitionsmöglichkeiten offeriert, von Fondsinvestments über eigene Mandate, Direkt- und Co-Investments in einzelne Projekte bis zur Projektentwicklung von Photovoltaikanlagen mit anschließendem Betrieb oder Verkauf.

2022 wurden dabei weitere Meilensteine erreicht: Als Kooperationspartner beteiligte sich aream am Asset-Management eines der ersten offenen Erneuerbare-Energien-Infrastrukturfonds in Deutschland, dem Impactfonds Quadoro Sustainable Energy. Zudem brachte das Jahr den Einstieg in das Industriekundengeschäft: Einen Automobilzulieferer begleitete aream beim Kauf von zwei Windparks mit jeweils zwei Turbinen. Dafür wurden Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 16,8 MW erworben. Den Strom will der Automobilzulieferer selbst nutzen und so einen weiteren Schritt in Richtung Klimaneutralität gehen. Die kaufmännische Betriebsführung der Windparks übernimmt aream. Weitere Projekte mit anderen Industriekunden sind derzeit in Vorbereitung.

Und schließlich wurde 2022 die Projektentwicklung weiter vorangetrieben. „Im Rahmen von Kooperationen und Joint Ventures mit Projektentwicklern haben wir weitere 800 Megawatt Peak (MWp) Solarpark-Kapazität gesichert“, sagt Voigt. Durch die eigene Projektentwicklung verfüge aream derzeit über eine Pipeline von über 1.000 MWp mit einem Potenzial von weiteren 1.400 MWp. „Unsere Wachstumsstrategie sieht vor, in den nächsten Jahren 2,5 GW an Solar- und Windparks zu realisieren oder zu erwerben.“

Das erfordert zusätzliche Manpower: Seit Ende 2020 ist das aream-Team von 24 auf 32 Mitarbeiter gewachsen. „Und wir haben schon jetzt weitere Einstellungsverträge für das nächste Jahr mit neuen Kollegen unterschrieben“, sagt Voigt. „Für weiteres Wachstum ist also gesorgt.“

Text: ots
Foto: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.

Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro – worauf Arbeitgeber achten müssen

Miriam Pioch ist Gründerin und Geschäftsführerin der Steuerpreneure Deutschland. Mit ihrer Steuerkanzlei hat sie sich deutschlandweit auf die Steueroptimierung für inhabergeführte mittelständische Unternehmen und situierte Privatpersonen spezialisiert. Gemeinsam mit ihrem Team entwickelt sie individuelle Strategien für ihre Mandanten, die es ihnen ermöglichen, ihre Geschäfte rechtssicher und erfolgreich umzusetzen. Mehr Informationen dazu unter: https://steuerpreneure.de. Foto: ots

Die gestiegenen Lebenshaltungskosten bei gleichbleibendem Lohn machen den Deutschen zu schaffen. Arbeitgeber dürfen deshalb eine Inflationsausgleichsprämie an ihre Mitarbeiter auszahlen – und das völlig steuer- und sozialabgabenfrei. Die Auszahlung kann bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen.

„Die Inflationsausgleichsprämie ist eine Zusatzzahlung. Damit sie tatsächlich steuerfrei beim Arbeitnehmer ankommt, muss sie als solche klar erkennbar sein“, sagt Miriam Pioch. Als langjährige Steuerberaterin entwickelt sie lukrative Steuerstrategien für Unternehmen und kennt die Stolpersteine, die bei außergewöhnlichen Geldflüssen wie der Inflationsausgleichsprämie zu berücksichtigen sind. Im Folgenden verrät sie, was bei der Inflationsausgleichsprämie zu beachten ist.

Inflationsausgleichsprämie als vorzeitige Lohnerhöhung?

Aufgrund der Inflation denken viele Arbeitgeber aktuell über eine Lohnerhöhung für ihre Mitarbeiter nach. Denn sie sind dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern leistungsgerechte Gehälter zu zahlen. Die Inflationsausgleichsprämie ist in diesem Zusammenhang ein hervorragendes Mittel, um die Lohnerhöhung um ein bis zwei Jahre zu verschieben, denn die Zusatzzahlung darf auch gestückelt und monatsweise erfolgen. Davon profitieren insbesondere Unternehmen, die aktuell nicht dazu in der Lage sind, ihren Mitarbeitern dauerhaft mehr Gehalt zu zahlen.

Die Sonderzahlung darf an alle Arbeitnehmer gezahlt werden

Die Inflationsausgleichsprämie hat einen entscheidenden Vorteil: Sie darf an alle Arbeitnehmer gezahlt werden – ganz gleich, welcher Art von Beschäftigungsverhältnis sie nachgehen. Ob Minijob, Hauptberuf oder Teilzeitbeschäftigung: Mit der Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber allen Mitarbeitern etwas Gutes tun, denn sie können die Sonderzahlung vollkommen steuerfrei an sie weitergeben. Dabei können Arbeitnehmer, die in mehreren Firmen gleichzeitig beschäftigt sind, ebenso viele Inflationsausgleichsprämien erhalten.

Zudem haben auch Ein-Personen-Unternehmen, die lediglich einen Gesellschafter-Geschäftsführer haben, Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie. Jedoch benötigen sowohl Gesellschafter-Geschäftsführer von Ein-Personen-Unternehmen als auch von Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern eine schriftliche Zusatzvereinbarung. Andernfalls darf die steuerfreie Sonderzahlung nicht gewährt werden. Dann bestünde die Gefahr, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vermutet wird, die dann versteuert werden muss.

Unterschiedliche Auszahlungsformen möglich

Grundsätzlich besteht für Arbeitgeber keinerlei Verpflichtung, die Inflationsausgleichsprämie bar auszuzahlen. Alternativ besteht durchaus auch die Möglichkeit, sie als Sachzuwendung an die Mitarbeiter weiterzugeben – so zum Beispiel in Form von Tank- oder Einkaufsgutscheinen. Auch Sachzuwendungen müssen auf der Gehaltsabrechnung natürlich entsprechend ausgewiesen werden.

Zudem können auch Beträge unterschiedlich gestaltet werden. Arbeitgeber haben bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie auch insofern Spielraum, als dass sie nicht dazu verpflichtet sind, allen Arbeitnehmern Zusatzzahlungen in derselben Höhe zukommen zu lassen – vorausgesetzt, es liegt ein sachlicher Grund vor. So kann einer Vollzeitkraft zum Beispiel eine höhere Sonderzahlung gezahlt werden als einer Teilzeitkraft. Wichtig ist lediglich, das Vorgehen zunächst mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht abzuklären.

Darüber hinaus ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Auszahlung anstelle von Weihnachts- oder Urlaubsgeld möglich. Allerdings nur, sofern das Weihnachts- oder Urlaubsgeld nicht vertraglich vereinbart wurde. Zudem darf auch keine „betriebliche Übung“ vorliegen. Diese liegt vor, wenn Arbeitnehmer das Weihnachts- oder Urlaubsgeld aus Gewohnheit erwarten. Auch hier empfiehlt es sich jedoch, zunächst mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu sprechen.

Auf Verstoß gegen Zusätzlichkeitserfordernis achten

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern bereits eine Lohnerhöhung in Aussicht gestellt haben, sollten vorsichtig sein: Denn entschließen sie sich nun dazu, stattdessen die Inflationsausgleichsprämie zu zahlen, liegt ein Verstoß gegen das Zusätzlichkeitserfordernis vor.

Dieses Erfordernis besagt, dass die Prämie zusätzlich bezahlt werden muss. Sie darf also nicht anstelle einer Lohnerhöhung geleistet werden. Versäumnisse in diesem Bereich können den Arbeitgeber stark belasten, weil Verstöße oft erst nach Monaten oder Jahren bemerkt – und dann auf einen Schlag nachgefordert – werden. Ebenso sollte man es vermeiden, direkt im Anschluss an die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie das Bruttogehalt um denselben Betrag zu erhöhen, weil auch hier ein Verstoß gegen das Zusätzlichkeitserfordernis zu vermuten ist.

Steueroptimierte Gehaltsvorteile voll ausschöpfen!

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern in Zeiten der Inflation etwas Gutes tun möchten, sollten jetzt unbedingt ihre Gehälter auf den Prüfstand stellen. Denn in 90 bis 95 Prozent der Fälle werden noch längst nicht alle steueroptimierten Gehaltsbestandteile voll ausgeschöpft. Hier gibt es jede Menge Steuersparpotenzial, von dem sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren können.

Podcastfolge 114: Weihnachten kommt immer so plötzlich

Die letzte Sendung des Jahres – die letzte Folge der 3. Staffel. Für die Folge 114 unseres Podcasts der „Düsseldorfer Wirtschaft“ haben wir uns etwas Besonderes ausgedacht: wir senden „live“ vom Weihnachtsmarkt. Wir sprechen über den „Wirtschaftsfaktor Weihnachtsmarkt“, über die Tricks der Taschendiebe und sagen Ihnen, wo es den besten Rosé-Glühwein gibt. Außerdem stellen wir Ihnen die Veränderungen der kommenden Staffel vor. Wenn Sie uns abonnieren auf ApplePodcast oder Spotify, dann verpassen Sie auch 2023 keine Folge mehr. Den Podcast hören Sie auch unter www.unternehmerschaft.de (> PODCAST).

Unser Oberbürgermeister zieht Bilanz – jetzt zum Hören

Oberbürgermeister Stephan Keller blickt auf die Herausforderungen im kommenden Jahr aus Düsseldorfer Sicht. Die Stadt will weiter die Verkehrswende voranbringen, auch neuer Wohnraum bleibe eine wichtige Aufgabe in unserer Stadt. Für Keller sind aber insbesondere die Sicherheit und Sauberkeit in der Altstadt ein wichtiges Thema. Unter anderem durch mehr Sicherheitspersonal habe sich die Lage bereits verbessert, so der OB. Hier müsse aber noch mehr getan werden.

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Unser Flughafen: Fluggastkomfort soll sich deutlich verbessern – die Abläufe werden durch digitale Vernetzung optimiert

Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Airport Partners GmbH haben einen neuen Konsortialvertrag unterzeichnet, mit dem sie ihre gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit als Gesellschafter des Düsseldorfer Flughafens fortsetzen und weiter festigen wollen.

Der alte Vertrag vom 18. November 1997 stand noch ganz im Zeichen des Wiederaufbaus des Flughafens nach der Brandkatastrophe vom 11. April 1996  und war damit in großen Teilen überholt.

Der neue Konsortialvertrag bietet eine solide Grundlage für die Verwirklichung der strategischen Ziele des Flughafens. Relevante Zukunftsthemen im Interesse aller Beteiligten – der Stadt, der Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger, der Kundinnen und Kunden sowie der Beschäftigten des Flughafens und seiner Vertragspartner werden dabei berücksichtigt. So soll der Flughafen nicht nur seiner Verantwortung als wichtigster Luftverkehrsstandort für die internationale Anbindung von Nordrhein-Westfalen nachkommen, sondern gleichzeitig auch langfristig CO2-Neutralität erreichen. Der Fluggastkomfort soll sich deutlich verbessern, Abläufe werden durch digitale Vernetzung von Produkten und Kunden optimiert.

Der neue Konsortialvertrag bestärkt den Flughafen darin, die Verantwortung bei flughafenspezifischen Kernthemen selbst zu übernehmen, standardisierte Dienstleistungen hingegen extern einkaufen zu können. Die zuletzt immer wieder aufgetretenen Probleme durch lange Wartezeiten in der Gepäckabfertigung und bei den Sicherheitskontrollen am Düsseldorfer Flughafen sollen damit bald der Vergangenheit angehören. Die Anteilseigner sind sich einig, dass die Verzögerungen, die die Bundespolizei und ihr Sicherheitsdienstleister zu verantworten haben, nicht länger hinnehmbar sind.

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller sagt: „Der Flughafen Düsseldorf entwickelt sich durch die Kombination verschiedener Formen des Verkehrs zum Mobilitäts-Hub und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrswende. Ein wichtiger Baustein dazu ist die im Bau befindliche Stadtbahnlinie U 81, die ab 2024 das vorhandene Stadtbahnnetz von der Innenstadt bis zum Flughafen-Terminal verlängert. Bis 2035 soll die CO2-Neutralität des Flughafens erreicht werden. Ich freue mich, dass der Flughafen bereit ist, mehr Verantwortung zu übernehmen und so die Zufriedenheit der Reisenden auch bei hohem Passagieraufkommen zu gewährleisten.“

Gerhard Schroeder, Geschäftsführer der AviAlliance GmbH, sagt:“ Ein wesentliches gemeinsames Anliegen der Gesellschafter ist es, der Bedeutung des Flughafens Düsseldorf als Garant für die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region sowie dem Mobilitätsbedürfnis der 18 Millionen Menschen in seinem Einzugsgebiet gerecht zu werden. Dafür sind auch die nachfrage- und bedarfsgerechte Weiterentwicklung und der Ausbau von großer Bedeutung, selbstverständlich im Einklang mit den Interessen der Flughafenanlieger.“

Catherine Gubbins, CFO der daa plc, sagt: „Wir wollen den Aufenthalt auf dem Flughafen für die Fluggäste auf gesellschaftlich verantwortliche und umweltgerechte Weise weiter verbessern, indem wir effiziente und effektive Lösungen anbieten, die den Bedürfnissen der Passagiere entsprechen.“ Gubbins betont auch den guten Geist und die professionelle Herangehensweise an die Gespräche zwischen den Gesellschaftern im Zuge der Verhandlungen über die neue Konsortialvereinbarung.

Einzug in den Vertrag hat die Bewältigung der weltweiten Corona-Pandemie mit ihren globalen Auswirkungen auf die gesamte Luftfahrt gefunden, die auch den Flughafen Düsseldorf in vielfacher Hinsicht in Mitleidenschaft gezogen hat. Der neue Konsortialvertrag unterstützt das Management des Flughafens dabei, den Flughafen zukunftsfähig aufzustellen und wirtschaftlich solide weiterzuentwickeln.

Hintergrund: Gesellschafter des Flughafens Düsseldorf

Die Anteile des Flughafens Düsseldorf liegen zu je 50 Prozent bei der Landeshauptstadt Düsseldorf (mittelbar über die Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH) und Airport Partners GmbH.

Die Airport Partners GmbH wiederum gehört zu 60 Prozent der AviAlliance GmbH, einem Tochterunternehmen des kanadischen Pensionsfonds PSP Investments, und zu 40 Prozent der Aer Rianta plc (mittelbar über die Muttergesellschaft Dublin Airport Authority (daa) plc zu 100 Prozent in irischem Staatseigentum).

Vodafone „schließt“ 20% der Bürofläche am Düsseldorfer Campus um Energie zu sparen – viele Mitarbeitende nutzen gerne die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens

Vodafone will in diesem Winter Strom sparen, deshalb: 20% der Bürofläche wird „geschlossen“, andere Büroteile werden umgebaut und neugestaltet. 4.000 Mitarbeitende ziehen innerhalb der Büros um, verriet „Vodafone-Immobilien-Manager“ Thierry Tournassat der Rheinischen Post. Seit man vor zehn Jahren auf den neuen Campus am Seestern gezogen ist entstanden bereits die „New Work“-Büroflächen. Es gibt seitdem keine festen Schreibtische, sondern „Arbeitszonen“. Tournassat: „Unser Ziel ist es immer, dass wir in Bezug auf die Raumnutzung flexibel bleiben, aber zeitgleich auch wirtschaftlich handeln.“

Foto: Vodafone Düsseldorf

Bereits vor der Pandemie konnten die Vodafone-Mitarbeitenden in Düsseldorf sehr flexibel arbeiten. Mittlerweile werden die Büro wieder intensiver genutzt, vor allem dienstags, mittwochs und donnerstags. Montags und freitags ist es eher ruhig. Viele „Vodafone’ler“ nutzen immer noch gerne die Möglichkeiten des „mobilen Arbeitens“. In der RP sagt Tournassat: „Wir müssen also lernen, die Peaks abzufangen, die es in diesem Maße so früher nicht gab. Beim Angebot in der Kantine haben wir etwa von acht auf vier Gerichte reduziert.“

Bei Vodafone in Düsseldorf war digitales Arbeiten bereits vor Corona Teil des Alltags. Was den Vodafone-Campus auszeichnet und welche Räumlichkeiten und welches Mindset New Work in Zukunft braucht, erklärt der „Vodafone-Immobilien-Manager“ Thierry Tournassat in diesem Video: https://www.youtube.com/watch?v=0R-2wkfOnc0&t=13s