Was haben wir eigentlich mit dem Konflikt an der ukrainisch-russischen Grenze zu tun?

Ja, das fragen sich viele. Die Bilder und Töne flattern uns pausenlos um die Ohren: im Web, in der Zeitung, im Radio und in der Tagesschau. „Sollen die sich doch die Köpfe einschlagen“, hört man in den Altstadt-Kneipen hin und wieder. So einfach aber ist die Sache nicht. Rund 90% der Unternehmen in unserer Region hängen ab vom Außenhandel. Viele Betriebe haben Kunden in Rußland und in der Ukraine, zum Beispiel die Benrather Bagger: sie werden eifrigst ins Baltikum respektive Russland exportiert. Bei uns hängen also viele Handels- und industrielle Jobs von guten Beziehungen in diese Länder ab.

Aber, auch ein anderes Thema spielt eine große Rolle – darauf verweist unser Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) heute: (…) unternehmerische Tätigkeit findet nicht im luftleeren Raum statt und kann sich nicht von realen außenpolitischen Krisen und Spannungen abkoppeln. Und auch wenn Unternehmen keine Verantwortung für die Zuspitzung des Konfliktes tragen, so tragen sie dennoch eine staatspolitische Verantwortung beim Umgang mit den vorrangig von Russland ausgehenden zunehmenden Spannungen.

Als Groß- und Außenhändler sind wir überzeugte Verfechter freier Märkte, offener Grenzen und des weltweiten, friedlichen Austauschs. Gemeinsamer Handel über nationale Grenzen und Wirtschaftsräume hinweg schafft die Grundlage für Annäherung, Dialog und Ausgleich. Insofern ist es unsere ausgesprochene Hoffnung, dass sich der anbahnende Konflikt friedlich und im Dialog miteinander lösen lässt.

Der BGA ist kein Anhänger von Wirtschaftssanktionen per se. Diese müssen, wenn überhaupt, stets gut abgewogen und geprüft werden. Sanktionen nur um der Sanktionen willen sind nicht zielführend und richten häufig mehr wirtschaftlichen Schaden als politischen Nutzen an. Doch ein sorgfältiges Abwägen sollte nicht mit Haltungs- oder Tatenlosigkeit gleichgesetzt werden. Am Ende eines solchen Prozesses muss eine unmissverständliche Entscheidung stehen, die dann konsequent umgesetzt wird.

Eine mögliche außenpolitische Aggression darf nicht durch mutloses Lavieren oder bedingungsloses Zurückweichen beantwortet werden. Für einen demokratischen Rechtsstaat ist es in bestimmten Situationen notwendig, Position zu beziehen und Haltung zu zeigen, auch wenn dies mit schmerzhaften politischen oder wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden sein kann.

Dementsprechend sollte eine strategische, energiepolitische Entscheidung wie Nord Stream 2 auch nicht getrennt von derzeitigen Entwicklungen oder der außenpolitischen Lage betrachtet werden. Eine dauerhafte energiepolitische Abhängigkeit von einem Aggressor ist keine zukunftsfähige Position.

Am Ende obliegt die Entscheidung, wie auf außenpolitische Krisen zu reagieren ist, der Hoheit der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags. Der BGA bekennt sich als Spitzenverband zu seiner staatspolitischen Verantwortung und wird diesen Entscheidungsprozess begleiten und sein Ergebnis unterstützen.

Fragen zu Corona am Arbeitsplatz – Experten beantworten Fragen der RP-Leser, die bis Sonntag geschickt werden.

Die Vorschriften für den Umgang mit der Pandemie ändern sich immer wieder. Nicht leicht fällt es da, den Überblick zu behalten. Das gilt für das Privatleben und oft um so mehr für den Arbeitsplatz. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt es, Rechte und Pflichten zu kennen.

Die RP- Redaktion bietet deshalb mit Experten der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) sowie der Unternehmerschaft eine Frage-Antwort-Runde zum Thema „Corona am Arbeitsplatz“. Die uns zugesandten Fragen können gerne die persönliche Situation des Einzelnen beinhalten. Als Beispielthemen sind denkbar: Was gilt bei Arbeitsausfall? Wie ist der Umgang mit Long Covid geregelt? Für wen gelten welche Quarantänezeiten und wie muss in diesen gearbeitet werden? Welcher Anspruch gilt bei Homeoffice? Welche Folgen haben Verstöße? Welche Rechte und Pflichten gibt es beim Testen? Welche Kontrollen sind nötig und möglich?

Als Experten zur Verfügung stehen: Verena Malarek, IHK-Referentin für Rechtsberatungen, zu Corona am Arbeitsplatz (inklusive Impfstatus und -kontrolle von Mitarbeitenden sowie Quarantäneregelungen); Melanie Badache, Leiterin IHK-Kundencenter, beantwortet Fragen zum Testen in Unternehmen. Beispiele: Wie können mit der Testung betraute Mitarbeiter geschult werden? Dürfen Unternehmen Testbescheinigungen ausstellen?

Kristina Sylvia Pelz, Abteilungsleiterin Betriebswirtschaftliche Beratung bei der HWK, ist Expertin für den Umgang mit der Coronaschutzverordnung in Produktion, Handel, Dienstleistung und Handwerk – inklusive Impfstatus und -kontrolle von Kunden. Alexander Jarre (Foto), Geschäftsführer für Arbeits- und Tarifrecht bei der Unternehmerschaft Düsseldorf, informiert generell zum Thema Corona am Arbeitsplatz.

Bitte schicken Sie Ihre Fragen bis Sonntag, 30. Januar, über die Mail-Adresse stadtpost@rheinische-post.de; Stichwort: „Experten-Aktion zu Corona am Arbeitsplatz“. Wir werden eine Auswahl bei RP ONLINE sowie in der Rheinischen Post, Seite „Lokale Wirtschaft“, am Samstag, 5. Februar, beantworten.

Ergebnisse der BGA-Umfrage zur wirtschaftlichen Lage und den weiteren Perspektiven der Unternehmen im Großhandel zum Jahreswechsel 2021/22

Die deutsche Wirtschaft ist im vergangenen Jahr in einem schwierigen Umfeld um 2,7 Prozent gewachsen, nachdem sie im Vorjahr coronabedingt einen Einbruch um 4,6 Prozent verkraften musste. Doch zum Jahreswechsel 2021/22 hat sich die Stimmung im Großhandel wieder eingetrübt. Die konjunkturelle Erholung wird sich nach Einschätzung des BGA zwar fortsetzen, aber abgeschwächt. Dies sind zusammengefasst die zentralen Ergebnisse der Umfrage des BGA zur wirtschaftlichen Lage und zu den weiteren Perspektiven bei den Großhändlern zum Jahreswechsel 2021/22.

Der BGA-Großhandelsklimaindikator weist einen Rückgang um 8 Prozent auf 110 Punkte aus, wobei Werte über 100 Punkten eine positive Stimmung zum Ausdruck bringen. Mit der vierten Corona-Welle steht die weitere Entwicklung massiv unter Druck. Hinzu kommen anhaltende Engpässe in der Versorgung mit Rohstoffen und Vorprodukten sowie in der Logistik. Dies drückt auf die Stimmung und belastet die Erwartungen der Unternehmen. Vor diesem Hintergrund geht der BGA von einer weiter aufwärtsgerichteten Entwicklung von Wirtschaft und Großhandel aus, allerdings erwartete er eine etwas schwächere Entwicklung als die Bundesregierung und andere Wirtschaftsorganisationen.

Nach einem nominalen Anstieg der Umsätze im vergangenen Jahr um rund 8 Prozent auf 1.465 Milliarden könnte in diesem Jahr ein weiterer Anstieg um 5 ½ Prozent erzielt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass wirtschaftliche und geopolitische Verwerfungen ausbleiben sowie Digitalisierung und der Strukturwandel aus Klima- und Umweltschutz gemeinsam mit der Wirtschaft vorangebracht werden. Volkswirtschaftlich erwartet der BGA dann einen weiteren Anstieg der insgesamt erwirtschafteten Güter und Dienstleistungen von 2 ½ bis 3 Prozent für das Jahr 2022.

Die Großhändler begegnen der neuen Bundesregierung mit Offenheit, erwarten nun aber auch konkrete Fortschritte in der Wirtschaftspolitik, in der Digitalisierung, in Infrastruktur und Administration, damit Deutschland moderner, schneller und digitaler werden kann.

Die detaillierten Ergebnisse können auf der Internetseite des BGA unter https://www.bga.de/fileadmin/user_upload/Temporaer/BGA_Trends_und_Analysen_Grosshandel__1_2022.pdf abgerufen werden.

Rheinmetall gewinnt „2021 Technology Innovation Award“ für Hochvolt-Pyrofuse-System

Die Transformation zur Elektromobilität bringt auch den Bedarf an neuen Sicherheitssystemen mit sich. Der Technologiekonzern Rheinmetall hat nun im Rahmen seiner Elektrifizierungsstrategie ein Pyrofuse-System entwickelt und damit den „2021 China Automotive & Parts Industry Developing & Innovation Award“ gewonnen. Die Preisverleihung, die einmal jährlich vom angesehenen Automobilfachmagazin ‘Automobile & Parts’ ausgerichtet wird, fand Ende 2021 statt.

Die kompakte Pyrofuse-Komponente, ein pyrotechnisches Sicherheitsschaltersystem entwickelt von der Rheinmetall-Division Sensors and Actuators, hebt sich deutlich von den Mitbewerbern ab und gewinnt den Preis im Bereich New Energy.

Rheinmetalls Hochvolt-Pyrofuse sorgt für den sicheren Betrieb von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV), Plug-in Hybriden (PHEV) und Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb (FCEV). Das System trennt die Batterie oder das DC-Ladegerät im Falle eines Notfalls wie zum Beispiel einem Unfall, einer Kollision oder einem Kurzschluss und reduziert so mögliche Gefahren für Fahrzeuginsassen und Rettungskräfte. Das System hat eine ultraschnelle Reaktionszeit von unter einer Millisekunde und unterbricht sofort die Stromzufuhr.

Die Sicherheitskomponente von Rheinmetall ist ausgelegt für eine Betriebsspannung von 450 bis 1000 Volt Gleichspannung (DC) und trennt hohe Ströme bis 30 Kiloampere (kA) zuverlässig bei Temperaturen von bis zu 120 °C. Das Pyrofuse-System ist hinsichtlich des elektrischen Innenwiderstands (<30 μ Ohm) führend in seinem Bereich und reduziert zudem Leistungsverluste und die thermische Eigenerwärmung.

Weitere Vorteile sind das geringe Gewicht und die kosteneffiziente Bauweise sowie die Fähigkeit, Kurzschlussströme ohne Austritt von leitenden und heißen Gasen abzuschalten. Darüber hinaus ist das System auch mit einem integrierten Stromsensor erhältlich, dadurch können Kosten, Bauraum und Montageaufwand eingespart und die Anpassung der Komponenten vereinfacht werden.

Mit dem Wandel zur E-Mobilität und den neuen Marktanforderungen werden Pyrofuse-Systeme in Elektrofahrzeugen zunehmend breite Anwendung finden und das Technologiesegment wird sich rasant entwickeln. Rheinmetall wird als Innovationsführer seine Vorteile weiter ausbauen und den technologischen Fortschritt im Bereich Mobilität und Sicherheit vorantreiben.

Der Konzern verfügt über langjährige Expertise in der Pyrotechnik und hat Lösungen für ein breites Anwendungsspektrum entwickelt und produziert. Für Kunden aus der Automobilbranche hat Rheinmetall Airbag-Zünder in großen Stückzahlen gefertigt. Auch Gurtstraffer verfügen über pyrotechnische Lösungen von Rheinmetall, die im Gefahrenfall sensorgesteuert sofort reagieren. Pyrotechnische Munition von Rheinmetall kommt bei polizeilichen wie militärischen Anwendern zum Einsatz, wenn Gegner zum Beispiel durch Knall- oder Blitzeffekte handlungsunfähig gemacht werden sollen. Spezielle Nebel- oder Leuchtmunition kann Einsatzkräfte schützen oder diesen in geeigneten Situationen entscheidende taktische Vorteile verschaffen.

Mobiles Arbeiten: Beteiligte wissen am besten, wie es klappt

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte einen Erörterungsanspruch auf Homeoffice durchsetzen. Doch sein Vorhaben lässt viel Interpretationsspielraum – im schlimmsten Fall müssten sich Arbeitsgerichte mit Klagen auseinandersetzen. Dabei wissen die Beteiligten am besten, wie mobiles Arbeiten in Zukunft gelingen kann.

Neue Regierung, neues Glück: Im ersten Jahr der Corona-Pandemie, als Millionen Beschäftigte auf einen Schlag ins Homeoffice ausweichen musste, wollte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ein Recht auf eben jenes per Gesetz festzurren. Doch die Union, der damalige Koalitionspartner, stellte sich quer. Mit den Grünen und der FDP startet Heil nun einen zweiten Versuch. Ein sogenannter gesetzlicher Erörterungsanspruch soll sicherstellen, dass Beschäftigte ihren Homeoffice-Wünschen mehr Nachdruck verleihen können. Der Arbeitgeber darf nur ablehnen, wenn betriebliche Belange dagegensprechen.

Was zunächst eingängig klingt, dürfte in der Praxis allerdings mit einer großen Rechtsunsicherheit verbunden sein. Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht einigen, müssten im Extremfall Arbeitsgerichte entscheiden. Situationen, die auf den ersten Blick das Arbeiten im Homeoffice erlauben, können aus Sicht der Unternehmen mit Umständen verbunden sein, die diesem im Wege stehen: Gerechtigkeitsabwägungen unterschiedlicher Abteilungen spielen genauso eine Rolle wie die Beeinträchtigung von Arbeitsprozessen, die Eignung des betreffenden Mitarbeiters oder eine fehlende Vertrauensbasis. Eine neue IW-Auswertung zeigt, dass derartige Erwägungen, die zwangsläufig subjektiv sind, eine wichtige Rolle spielen. 

Ein weiteres Problem: Es ist zu befürchten, dass die Beweislast bei der Arbeitgeberseite liegen wird, was aufgrund der bürokratischen Lasten besonders kleine Unternehmen treffen würde. Sinnvoller wäre es daher, regelmäßig zu prüfen, welche Rahmenbedingungen für Betriebe und Beschäftigte förderlich sind, um einerseits die Zufriedenheit und Gesundheit der Belegschaft und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe in Einklang zu bringen. Unternehmen und Beschäftigte müssen daher in einem konstruktiven Dialog spezifische Lösungen über das Ob und Wie des Homeoffice finden. Der Erörterungsanspruch birgt in seiner jetzigen Form das Risiko, diesen Aushandlungsprozess aus der Balance zu bringen.

Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft; Oliver Stettes

Rheinmetall stattet die Bundespolizei und die Bereitschaftspolizeien der Länder mit neuem Einsatzfahrzeug aus

Rheinmetall hat einen bedeutenden Auftrag im Bereich des strategischen Schlüsselmarktes Innere Sicherheit erhalten. Das Beschaffungsamt des BMI hat dem Düsseldorfer Technologiekonzern den Zuschlag über die Lieferung des neuen geländegängigen, geschützten Mehrzweckfahrzeugs des Typs Survivor R als neuem „Sonderwagen 5“ erteilt. Der Auftrag umfasst eine feste Liefermenge von 55 Fahrzeugen in den Varianten für die Bundespolizei sowie auch für die Bereitschaftspolizeien der Länder. Der Vertrag umfasst ein hohes zweistelliges MioEUR-Volumen, wobei sich das gesamte Auftragsvolumen durch vereinbarte Optionen für weitere Fahrzeuge noch in den dreistelligen MioEUR-Bereich erhöhen kann.

Mit diesem Erfolg konnte sich Rheinmetall in einer europaweiten Ausschreibung erfolgreich gegen den Wettbewerber durchsetzen.

Die Survivor R sollen das vor 35 Jahren eingeführte Vorgängermodell „Sonderwagen 4“ ablösen. Im ersten Schritt ist für 2022 die Lieferung von zwei Musterfahrzeugen geplant, mit denen umfangreiche Erprobungen einschließlich einer vollständigen Schutzzertifizierung durchgeführt werden. Die Auslieferung der Serienfahrzeuge beginnt voraussichtlich 2023 und soll 2026 abgeschlossen sein.

Während der anschließenden Nutzungsphase von bis zu 30 Jahren übernimmt Rheinmetall auch einen in Drei-Jahres-Schritten verlängerbaren Rahmenvertrag für die Wartung und Instandhaltung sowie auch die logistische Betreuung der Fahrzeuge an den Standorten der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizeien der Länder.

Für Rheinmetall bedeutet der Auftrag den erfolgreichen Ausbau des wachsenden Marktsegmentes Public Security. Zudem gilt das Vorhaben als Leuchtturmprojekt für weitere europäische Fahrzeugbeschaffungen durch Polizei und andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.

Die deutschen Landespolizeien in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen nutzen eigene Varianten dieses äußerst beweglichen und hervorragend geschützten

Fahrzeugs bereits als Einsatzmittel für ihre Spezialkräfte. Hier musste sich der Survivor R in zahlreichen Einsätzen bis hin zum scharfen Beschuss bewähren und konnte dabei stets erfolgreich Leib und Leben der Einsatzkräfte schützen.

Entwickelt wurde der Survivor R in Kooperation mit dem Spezialfahrzeugbauer Achleitner, der bei dem jetzt beauftragten Großvorhaben als Unterauftragnehmer fungiert. Die Endmontage und Übergabe der Serienfahrzeuge erfolgt bei der Rheinmetall Landsysteme GmbH in Kassel.

Der Survivor R basiert auf einem leistungsstarken 4×4 Lkw-Fahrgestell von MAN.

Rheinmetall – Partner der Sicherheitskräfte

Rheinmetall ist seit vielen Jahren ein Partner der Sicherheitskräfte in Deutschland und Europa. Zum Produktportfolio im Bereich Public Security gehören unter anderem Komponenten für ballistische Schutzausstattung, Spezial-Wirkmittel für polizeiliche Einsätze, Optik und Optronik zur Aufklärung und Überwachung bei Tag und Nacht, Systeme zur Drohnendetektion und -abwehr sowie geschützte Einsatzfahrzeuge.

BIP-Wachstum von 3,5 Prozent und Export-Plus von vier Prozent in diesem Jahr

Für eine Industrienation, die Tag für Tag im weltweiten Wettbewerb steht, sei das bloße Aufrechterhalten von Aktivitäten zu wenig, warnt BDI-Präsident Siegfried Russwurm auf der Pressekonferenz zum Jahresauftakt. Die Politik müsse jetzt den Fortschritt organisieren.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) blickt mit verhaltener Zuversicht auf die wirtschaftliche Erholung in der Industrie. „Die Auftragsbücher sind voll, die Produktion hält jedoch nicht mit der Nachfrage Schritt. Pandemiebedingte Einschränkungen und Lieferengpässe beeinträchtigen große Teile der Wirtschaft“, sagte BDI-Präsident Siegfried Russwurm am Donnerstag in Berlin. Der Wirtschaft könne ein weiteres Stop-and-Go-Jahr drohen. Mit den richtigen Rahmenbedingungen bestehe aber auch die Chance, dass das neue Jahr das Jahr mit der stärksten Wirtschaftsdynamik seit 2010 werde.

Für Deutschland erwarte der BDI in diesem Jahr einen BIP-Zuwachs in einer Größenordnung von 3,5 Prozent – nach 2,5 Prozent im vergangenen Jahr. Die deutschen Exporte würden in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr wohl um vier Prozent zulegen – und damit gerade einmal halb so viel wie im vergangenen Jahr.

Die Industrie sieht sich dem BDI zufolge mit massiven Störungen ihrer globalen Lieferketten konfrontiert. Viele Betriebe in der Automobil-, der Elektroindustrie oder im Maschinenbau leiden demnach unter Lieferengpässen. „Diese Engpässe bremsen die industrielle Wertschöpfung in den Jahren 2021 und 2022 um jeweils mehr als 50 Milliarden Euro aus“, sagte Russwurm. „Trotz voller Auftragsbücher werden fehlende Mikrochips, Bauteile und Rohstoffe die Produktion noch längere Zeit beeinträchtigen.“

Angesichts der Risiken sei die Wirtschaft umso mehr auf Verlässlichkeit und Berechenbarkeit angewiesen – auch im Mittelstand: „Oberste politische Priorität muss in diesem Jahr die Stärkung des Industrie-, Export- und Innovationstandorts haben. Denn die Industrie ist auch 2022 der Motor, der Wirtschaft und Wohlstand unseres Landes antreibt“, betonte der BDI-Präsident.

Für eine Industrienation, die Tag für Tag im weltweiten Wettbewerb steht, sei das bloße Aufrechterhalten von Aktivitäten zu wenig, sagte Russwurm. Auch eine Rückkehr zum Vorkrisenniveau reiche nicht aus: „Die Politik muss den Negativtrend der vergangenen Jahre umkehren, über die Krisenbewältigung hinaus die Schlagzahl erhöhen und einen Wachstumskurs einschlagen.“

Der BDI-Präsident forderte die neue Bundesregierung auf, sich zügig und mit ganzer Kraft um die Umsetzung des Fortschritts zu kümmern: „Jetzt ist es an der Zeit zu beweisen, wie viel Aufbruch tatsächlich in der Ampel steckt und ob sie ihrem selbst gesetzten Anspruch als ‚Fortschritts-Koalition‘ gerecht wird.“ Hohe Energiekosten, schleppender digitaler Wandel, mangelnde Infrastruktur-Investitionen, lähmende Regierung und hohe Steuern – all das mache den Standort immer weniger attraktiv für Unternehmen aus dem In- und Ausland.

Die Omikron-Variante sei ein Risiko für die wirtschaftliche Erholung. „Für eine im internationalen Wettbewerb stehende Industrienation braucht es dringend einen einheitlichen, evidenzbasierten Langzeitplan zur Eindämmung der Pandemie“, warnte der BDI-Präsident. Vor allem verlangte er von der Corona-Politik in Bund und Ländern verlässlichere Daten. Für die viertgrößte Volkswirtschaft weltweit sei es völlig inakzeptabel, dass Gesundheitsämter nicht – oder zu spät – Zahlen übermitteln, Testzentren nicht auf Hochtouren arbeiten oder systematisch erhobene Daten über Corona-Patienten auf Intensivstationen fehlen.

„Mehr Daten würden das Ende der Pandemie beschleunigen und wirksamer die Lücken in der Impfkampagne schließen“, sagte der BDI-Präsident. Nach wie vor sei Impfen die beste Medizin gegen das Virus. Im Interesse aller dürfe sich Deutschland – nach sorgfältiger Abwägung – daher auch einer Impfpflicht als Ultima Ratio nicht verweigern.

Die akute Coronakrise dürfe sich keinesfalls zu einer chronischen Wirtschafts- und Gesellschaftskrise auswachsen. „Es muss gelingen, die Krise als Chance zu nutzen und gestärkt aus ihr hervorzugehen. Schaffen wir nicht nur ein ‚New Normal‘, sondern ein ‚Better Normal‘“, unterstrich Russwurm. Es müsse darum gehen, rechtzeitig Fortschritt zu organisieren für ein Leben nach Corona. „Komplexe Transformationen wie die Digitalisierung oder Dekarbonisierung lassen sich nicht ohne, sondern nur mit der Wirtschaft gestalten.“

Mit Blick auf die Klimaneutralität bis 2045 forderte der BDI-Präsident mehr staatliches Engagement. „Die Regierung muss dafür sorgen, dass sich die Investitionen der Unternehmen und der Bürgerinnen und Bürger in Klimaschutz wieder lohnen – mit Superabschreibungen, einem massiven und schnellen Infrastrukturausbau und schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren. Bei der Umsetzung der Energiewende müssen wir ab sofort in Monaten statt in Jahren denken.“

Klimapolitik sei nur international erfolgreich. Russwurm forderte daher die Bundesregierung auf, sich bei der vor wenigen Tagen gestarteten deutschen G7-Präsidentschaft für mehr internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den Klimawandel einzusetzen, etwa durch die Gründung von Klimaclubs. Deutschland bleibe ein Importland für Energie, selbst wenn die Energieträger langfristig CO2-neutral sein werden. Strategische Souveränität und Nicht-Erpressbarkeit blieben auch in dieser Dimension eine Kernaufgabe deutscher Außen- und Wirtschaftspolitik.

Die Wirtschaft ist laut BDI auf einen modernen Staat mit einer nutzerfreundlichen, agilen und digitalen Verwaltung angewiesen. Die Unternehmen seien Poweruser der Behörden – mit durchschnittlich mehr als 200 Kontakten pro Jahr. Russwurm: „Es braucht weniger Belastungen, weniger Bürokratie, weniger Steuern – und bessere Infrastruktur, mehr Anreize für Innovationen und Investitionen.“

Andrea Haupt leitet SSB – Kooperation mit der Unternehmerschaft – „großer Respekt“

Andrea Haupt wird die neue Geschäftsführerin beim Stadtsportbund Düsseldorf e.V (SSB). Damit wird sie die Nachfolgerin von Ulrich Wolter, der zum Jahresende nach 33 Dienstjahren in den wohlverdienten Ruhestand geht. Zwischen der Unternehmerschaft Düsseldorf und dem SSB gibt es eine Kooperation. Ziel ist es Sport & Wirtschaft, Sportlerinnen und Sportler, mit den Betrieben besser zu vernetzen.

Die 58-Jährige ist derzeit Vizepräsidentin des Stadtsportbundes und seit 2012 geschäftsführender Vorstand beim SFD 75, der im Sportpark Niederheid beheimatet ist. Der SFD ist mit seinen über 2500 Mitgliedern einer der größten Vereine in der Stadt. Andrea Haupt ist dem Sport seit 1984 verbunden, damals hat die gelernte Bürokauffrau das erste Amt im SFD übernommen. Seitdem hat sie im Klub verschiedene Positionen ausgefüllt und beim Landessportbund alle relevanten Weiterbildungen etwa zum Thema Vereinsmanagement gemacht.

„Ich habe großen Respekt vor der Aufgabe als Geschäftsführerin des Stadtsportbundes“, sagt Andrea Haupt, „aber ich bin sicher, dass wir gemeinsam mit dem tollen Team und dem Präsidium den Sport in Düsseldorf weiter nach vorn bringen können.“ Andrea Haupt weiß, worauf es beim SSB ankommt, sie gilt als Teamplayerin und hat in den letzten Jahren schon verschiedene Projekte übernommen, derzeit koordiniert sie zum Beispiel das Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“. „Eine unserer Aufgaben ist es, die erfolgreiche Arbeit des Stadtsportbundes bekannter zu machen“, sagt Andrea Haupt, „deshalb haben wir vor kurzem unsere Öffentlichkeitsarbeit auch auf Social Media ausgeweitet. Wir wollen dort zeigen, welche gute Arbeit die Sportvereine in der Stadt für Erwachsene, Jugendliche und Kinder leisten und sie dabei noch besser unterstützen.“

Der Stadtsportbund hat in diesem Jahr seinen 75. Geburtstag gefeiert. Am 14. Oktober 1946 wurde er unter dem Namen Ortsverband Düsseldorfer Sportvereine (ODS) ins Vereinsregister der Stadt Düsseldorf eingetragen. Anfangs war es die Aufgabe, den organisierten Sportbetrieb nach dem zweiten Weltkrieg wieder ans Laufen zu bekommen und etwa dafür zu sorgen, dass das nach dem Krieg beschlagnahmte Vereinsvermögen und auch die Sportanlagen nach und nach wieder an die Klubs zurückgegeben werden. 75 Jahre später sind die Aufgaben vielfältiger geworden. Heute organisiert der Stadtsportbund etwa die Sportangebote im offenen Ganztag, verwaltet über den Pakt für den Sport knapp zwei Millionen Euro Fördergelder für die Vereine, bietet mit dem Sportactionbus ein pädagogisches Angebot, vermietet die über 200 Sporthallen in der Stadt und vertritt die Interessen der über 440 Sportvereine und Betriebssportgruppen gegenüber der Stadt, der Politik und dem Landessportbund.

Stefan Fischer zum Sprecher der Liga Wohlfahrt Düsseldorf ernannt

Stefan Fischer, Vorstandsvorsitzender des DRK-Düsseldorf, sieht die Liga Wohlfahrt Düsseldorf in einer zentralen Rolle, die sozialen Herausforderungen nach zwei Jahren Pandemie zu bewältigen. Der neue Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände löst in diesem Jahr Iris Bellstedt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband ab.

„Besonders in den vergangenen zwei Jahren haben sich auch in der Landeshauptstadt soziale wie wirtschaftliche Missverhältnisse weiter verstärkt“, beschreibt Fischer die Ungleichheit der Lebensumstände einer großen Anzahl Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger. Vor allem wirtschaftlich und sozial benachteiligte Familien und Einzelpersonen würden stark unter den Einschränkungen während der Pandemie leiden. Schul- und Kitaschließungen, eine leider sehr angespannte Lage in der Pflege und die rasante Digitalisierung seien nur einige Beispiele, die vielen Menschen das Leben erheblich erschwert haben. „Unsere Aufgabe als Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände ist nun, gegenzusteuern“, so Fischer.

Stefan Fischer bekleidet in 2022 bereits zum dritten Mal das Amt des Liga-Sprechers. Die Liga-Eule – der symbolische Staffelstab – wurde ihm am 12. Januar von Iris Bellstedt, Kreisgruppengeschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands und Liga-Sprecherin des Jahres 2021, im Beisein von Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und DRK-Botschafter Dr. h. c. Horst Klosterkemper im Rathaus der Stadt Düsseldorf überreicht. Während des laufenden Jahres will der neue Sprecher Schwerpunkte in den Bereichen Pflege und Altenhilfe sowie auf die Themen Kinder-, Jugendhilfe und Gesundheit legen. Außerdem stehen die Flüchtlingshilfe und die Integration auf der Agenda. So sollen beispielsweise die Zentren Plus im Stadtgebiet und auch die Welcome-Points für Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung ausgeweitet werden sowie verstärkt Anstrengungen im Bereich der Personalgewinnung von Pflegefachkräften unternommen werden.

Sechs starke Partner vertreten die Interessen sozial Benachteiligter
Mit rund 10.400 hauptamtlichen Mitarbeitern und 7.500 ehrenamtlichen Helfern gehört die Arbeitsgemeinschaft, die aus Arbeiterwohlfahrt, Caritas-Verband, Diakonie, Deutschem Roten Kreuz, Jüdischer Gemeinde und Paritätischem Wohlfahrtsverband besteht, zu den großen Arbeitgebern in Düsseldorf. Die Angebote der Verbände in den rund 600 Einrichtungen richten sich an Kinder, Jugendliche und Familien, Seniorinnen und Senioren sowie an Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige, von Armut Betroffene, Menschen mit Migrationshintergrund und Langzeitarbeitslose oder junge Menschen ohne Ausbildung.
Die Verbände verfolgen in der Liga gemeinsame Ziele: Die Weiterentwicklung der sozialen Arbeit in Düsseldorf und die Sicherung bestehender Angebote. Als Arbeitsgemeinschaft koordiniert die Liga die Zusammenarbeit der Mitgliedsverbände und steht politischen Entscheidungsträgern als Ansprechpartner in sozialen Fragen zur Verfügung.

Auch in unserer Stadt: geboostert = 2Gplus

In Nordrhein-Westfalen wird zum Donnerstag, 13. Januar, eine Anpassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW erfolgen. Damit soll das Infektionsgeschehen gebremst und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eingedämmt werden. Mit der Änderung der Verordnung gilt auch in der Gastronomie die sogenannte 2G+-Regel. In Düsseldorf gelten damit ab kommenden Donnerstag ebenfalls die neuen Regelungen.

Geboosterte Menschen werden von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in Bereichen, in denen 2G+ gilt, keinen tagesaktuellen Test. Dasselbe gilt für Menschen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

Weiteres wichtiges Schutzziel: Schutz der kritischen Infrastruktur
Der Expertenrat der Bundesregierung hat dringend vor einer Gefährdung der kritischen Infrastruktur durch eine Vielzahl von Personalausfällen (Infektionen und Quarantäne) gewarnt. Dies wird damit als Ziel der Verordnung auch klar benannt. Neben der beschlossenen Anpassung der Quarantäneregelungen ist dafür vor allem die Begrenzung der Gesamt-Infektionszahlen erforderlich, weshalb die Gesamtinzidenz neben der Hospitalisierungsinzidenz wieder ein wesentlicher Indikator für die Erforderlichkeit der Schutzmaßnahmen wird. Der Automatismus von Anpassungen von Schutzmaßnahmen bei Veränderungen der Hospitalisierungsinzidenz entfällt folgerichtig.

2G+ in der Gastronomie
Die Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test verfügen müssen, galt bislang bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Ab dem 13. Januar 2022 gilt die Regel darüber hinaus auch in der Gastronomie, sofern sich die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt. Hier müssen auch immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Testungen vor Ort
An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2G+), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden, so etwa beim Zutritt eines Fitnessstudios unter der Aufsicht des Empfangspersonals oder bei der Sportausübung unter der Aufsicht des Trainers/Übungsleiters. Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot. Es kann von der Aufsichtsperson kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden könnten. Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen. Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung.

Maskenpflicht
Wegen der deutlich höheren Infektiosität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.

Vereinheitlichung bei Großveranstaltungen
Bisher galt schon die Zuschauerobergrenze von 750 Personen für Großveranstaltungen. Dies gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele etc.

Regelungen zum Umgang mit Quarantäne
Bis Anfang nächster Woche ist mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch werden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes erfolgt im Anschluss.

Insgesamt sind 75 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. 46 Prozent haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Aufgrund des erhöhten Schutzes wird die Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, sofern der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene Mindestabstand eingehalten wird. Mit der Änderung der Verordnung werden nun Ergänzungen der Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf die Herausforderungen der Omikron-Variante und der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur vorgenommen. Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 7. Februar 2022.

Weitere Infos dazu gibts beim Land NRW!