Mindestlohn-Erhöhung: Politische Beliebigkeit statt Autonomie der Tarifpartner

Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro hebelt die Bundesregierung geltende Beschlüsse aus – und brüskiert die Mindestlohnkommission. Mit diesem Paradigmenwechsel delegiert der Staat seine sozialpolitische Verantwortung an die Tarifpartner.

Die Ampel-Regierung hat ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag wahr gemacht und einen Gesetzesentwurf für die Erhöhung des Mindestlohns vorgelegt. Ab dem 1. Oktober 2022 soll eine Lohnuntergrenze von zwölf Euro gelten. Der Gesetzesentwurf verdrängt nicht nur bestehende Tarifverträge, sondern hat auch eine Leitbildfunktion für künftige Tariflohnsteigerungen. Dieser Vorgang soll zwar einmalig sein, lässt sich aber mit einfacher Gesetzgebung jederzeit wiederholen.  Die Herangehensweise hebelt das gesetzlich festgelegte Vorschlagsrecht der Mindestlohnkommission auf – damit werden bisher gültige Regeln einer politischen Beliebigkeit geopfert. „Die Mindestlohnkommission wird durch derartige politische Eingriffe einem permanenten Druck ausgesetzt“, sagt IW-Studienautor Hagen Lesch. Dies ließe sich vermeiden, indem die Autonomie der Kommission rechtlich gestärkt würde.

Die Mindestlohnerhöhung könnte für viele Arbeitgeber zum Problem werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nimmt an, dass die Lohnkosten der betroffenen Arbeitgeber 2022 um 1,63 Milliarden Euro steigen würden. Daraus folgende Preiswirkungen können nicht abgeschätzt werden. Damit setzt der Referentenentwurf die finanziellen Auswirkungen sehr niedrig an – Simulationsrechnungen lassen auf deutlich höhere Kosten schließen. So geht das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung von einem Lohnimpuls in Höhe von mindestens neun Milliarden Euro aus. Offenbar erwartet die Regierung starke Ausgleichsmechanismen – möglicherweise durch geringere Arbeitszeiten. Steigen die Arbeitskosten nur so schwach wie vom Bundesarbeitsministerium kalkuliert, ist nicht mit den gewünschten starken Verteilungseffekten zu rechnen.

Ursprünglich sollte der Mindestlohn vor allem dort greifen, wo keine Tarifverträge galten – und so Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen. Hier kommt es nun zu einem Paradigmenwechsel: Der Mindestlohn soll bei einer Vollzeiterwerbstätigkeit bedarfsgerecht sein und gleichzeitig helfen, eine armutsvermeidende Rente zu erreichen. Diese Entwicklung lässt allerdings die Einführung der Grundrente außer Acht: Wer über 35 Jahre eine Vollzeitbeschäftigung mit zwölf Euro Mindestlohn ausübt, ist im Alter trotzdem auf die Grundrente angewiesen.  „Die Grundrente führt dazu, dass Rentenansprüche bei 35 Jahren Vollzeitbeschäftigung für Stundenlöhne zwischen acht Euro bis knapp 17 Euro kaum variieren“, sagt Mitautor Christoph Schröder. Jemand, dessen Rentenansprüche auf einem Stundenlohn von 10,45 Euro basieren würden, bekäme durch die Grundrente kaum weniger als jemand, dessen Rentenansprüche auf einem Stundenlohn von 12 Euro berechnet werden.

Quelle: IW Köln

Wasserstoffstrategie: Rheinmetall gewinnt Multi-Millionen Euro Aufträge für Brennstoffzellen-Komponenten

Der Düsseldorfer Technologiekonzern Rheinmetall hat Großaufträge im zweistelligen MioEUR-Bereich zur Lieferung von Brennstoffzellenkomponenten erhalten. Führende Brennstoffzellenhersteller haben das Unternehmen mit der Lieferung von Wasserstoff-Rezirkulationsgebläsen und Kathodenventilen beauftragt.

Das Auftragspaket ist ein weiterer Erfolg im Rahmen der Wasserstoffstrategie des Konzerns, der seine Position im Bereich der alternativen Antriebe weiter konsequent ausbauen will. Als bewährter Technologiepartner leistet Rheinmetall seit vielen Jahren Beiträge zur Optimierung der Wasserstoffnutzung und somit auch im Sinne der angestrebten Energiewende – sowohl für Fahrzeuge diverser Kategorien wie auch für stationäre Systeme.

Der Auftrag über Rezirkulationsgebläse in der Hochvolt-Version beläuft sich auf einen Gesamtwert im Multi-Millionen Euro-Bereich, der Serienstart ist 2024. Weitere Aufträge von zwei Brennstoffzellenherstellern über mehr als 300.000 Kathodenventile belaufen sich über die Gesamtlaufzeit auf einen zweistelligen MioEUR-Betrag. Basierend auf den bereits ausgelieferten und erfolgreich verifizierten Mustern der Klappensysteme werden die Produktionslinien am Rheinmetall-Produktionsstandort Berlin ab 2023 für höhere Serienvolumina angepasst.

Die Aufträge zeigen einerseits das große Marktpotenzial von Wasserstoff-komponenten und gleichzeitig auch die Kompetenz von Rheinmetall, in enger Zusammenarbeit mit Kunden zukunftsweisende Lösungen zu entwickeln. Im Rahmen der nationalen deutschen Wasserstoffinitiative ist die Rheinmetall AG industrieller Partner des neuen Innovations- und Technologiezentrums Wasserstofftechnologie in Duisburg. In seiner Division Sensors and Actuators entwickelt Rheinmetall innovative Lösungen, um die Industrie mit hochwertigen Wasserstoffprodukten zu unterstützen und einen effizienten und zuverlässigen Einsatz von Brennstoffzellen zu ermöglichen.

Eine dieser Komponenten ist das georderte Wasserstoff-Rezirkulationsgebläse, dessen Entwicklung im Rahmen eines Förderprojekts vom Bundesverkehrsministerium und der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellen-technologie (NOW) unterstützt wurde.

Das Wasserstoff-Rezirkulationsgebläse von Rheinmetall wird auf der Anodenseite des Brennstoffzellensystems eingesetzt, um die Nutzbarkeit von Wasserstoff als Brennstoff zu erhöhen. Es ermöglicht einen kontrollierten Rückfluss von nicht verbrauchtem Wasserstoff zum Stack, was zu einer erhöhten Effizienz und damit zu einer größeren Reichweite führt. Außerdem sorgt das Gebläse durch eine homogenere Verteilung des Wasserstoffs in der Zelle für deren längere Lebensdauer.

Die bestellten Klappensysteme (Kathodenventile) von Rheinmetall regeln die Frisch- und Abluftmassenströme und isolieren auf der Kathodenseite die Brennstoffzellen-Stacks an den Ein- und Auslasspunkten von der Umgebung. Die sehr geringe Leckage, die durch eine spezielle Konstruktion erreicht wird, wurde erfolgreich nachgewiesen. Betriebszeiten von bis zu 12.000 Stunden werden erreicht und sollen mit einer in der Entwicklung befindlichen neuen Generation auf mindestens 30.000 Stunden Lebensdauer für Nutzfahrzeuge, maritime und stationäre Anwendungen gesteigert werden.

Bereits in der Vergangenheit hatte Rheinmetall für diese Komponenten Aufträge von namhaften OEMs erhalten. Aktuell befindet sich das Unternehmen in ausführlichen Gesprächen mit weiteren Kunden für mobile und stationäre Anwendungen der Brennstoffzellentechnologie, die das Geschäftspotenzial erweitern und weitere Nominierungen erwarten lassen.

Metro verbucht ein rasantes Wachstum bei Umsatz und Gewinn

METRO setzt im neuen Geschäftsjahr den Wachstumstrend trotz gestiegener COVID-Infektionszahlen fort. So liegt der Umsatz in Q1 2021/22 über Vor-Pandemie-Niveau und wächst ggü. Vorjahr um 20,0 % auf 7,6 Mrd. €, das EBITDA erreicht 528 Mio. € und entwickelt sich somit ebenfalls positiv. Das zweistellige Umsatzwachstum mit professionellen HoReCa-Kunden in allen Regionen ist der Haupttreiber dieser positiven Entwicklung. HoReCa-Kernmärkte wie Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien bewegen sich weiterhin über HoReCa-Marktniveau. Somit erhöht sich das Periodenergebnis auf 195 Mio. € (VJ: 99 Mio. €) und das Ergebnis je Aktie steigt auf 0,54 € (VJ: 0,27 €). Mit intensivierten Kundenbeziehungen, dem Ausbau des Multichannel-Geschäfts sowie dem Angebot maßgeschneiderter digitaler Services für Profi-Kunden setzt METRO die eingeschlagene Wachstumsstrategie konsequent um und bleibt für die ausgegebene Prognose für das laufende Geschäftsjahr auf Kurs.

Weitere Informationen finden Sie in der anhängenden Pressemitteilung sowie unter folgendem Link:https://www.metroag.de/pressetermine/2022/02/10/q1-2021-22-analysten-und-pressekonferenz

Foto: metro.de

WAZ: NRW-Ministerpräsident Wüst fordert umfassende Senkung von Energie- und Spritsteuern

Nordrhein-Westfalen hat sich mit einer Bundesratsinitiative für ein umfassendes Maßnahmenbündel gegen die stark steigenden Energiepreise ausgesprochen. In dem Entschließungsantrag für die Länderkammer, der der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Donnerstagsausgabe) vorliegt, fordert die NRW-Koalition aus CDU und FDP gemeinsam von der Ampel-Bundesregierung Steuersenkungen auf Strom, Gas und Benzin.

„Wir brauchen eine Senkung der Mehrwertsteuer auf lebenswichtige Energie wie Heizkosten, eine schnelle Abschaffung der EEG-Umlage und die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß. Außerdem muss die Mehrwertsteuer für Wärme auf sieben Prozent runter“, sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU; Foto) gegenüber der WAZ. Auch bei den Mobilitätskosten müsse gegengesteuert werden. „Eine Senkung der Steuer auf Benzin und Diesel wäre in dieser schwierigen Lage eine schnelle direkte Entlastung gerade für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, die auf ihr Auto angewiesen sind“, so Wüst weiter. Beim Wohngeld reicht nach Ansicht der NRW-Koalition der vom Bund geplante einmalige Heizkostenzuschuss nicht aus. „Wir brauchen eine dauerhafte und nachhaltige Erhöhung und nicht nur eine Einmalzahlung“, so Wüst.

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) forderte die Prüfung einer neuen strategischen nationalen Gasreserve, um heftige Preisausschläge künftig besser abdämpfen zu können. „Neben schnellen Entlastungen bei den Energiepreisen müssen wir heute schon strukturelle Maßnahmen ergreifen, um weitere Preiskrisen mittel- und langfristig zu vermeiden“, sagte Pinkwart. Bislang gibt es in Deutschland nur Erdölvorräte, die im Krisenfall bereitgestellt werden. Die Füllstände der Gasspeicher sind aktuell sehr niedrig, zudem sorgt die große Abhängigkeit von russischen Bezugsquellen für Unsicherheiten bei Wirtschaft und Verbrauchern. (ots)

Foto: Wüst; Webseite

100 Tage bis zur Wahl: SPD NRW will die Wahlen mit den Themen „Bildung“ und „bezahlbarem Wohnen“ gewinnen

Nur noch 100 Tage bis zur Landtagswahl in NRW. Alle Parteien zeigen sich kämpferisch. „Wir stecken voller Tatendrang“, sagt dann auch SPD-Generalsekretärin Nadja Lüders. Ihr Spitzenkandidat Thomas Kutschaty (SPD) tritt gegen Ministerpräsident Henrik Wüst (CDU) an. Kutschatys Themen sind unter anderem „Bildung“ und „bezahlbares Wohnen“. Ein Ziel der SPD: mehr junge Menschen mit Haupt- und Realschulabschluss sollen einen Ausbildungsplatz erhalten. Die Idee: Unternehmen, die gezielt Haupt- und Realschul-Absolventen einstellen, sollen eine Ausbildungsprämien erhalten, denn: Eine Studie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung soll erfahren haben, dass NRW-Betriebe bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen immer stärker auf Abiturienten statt auf Haupt- und Realschüler setzten. „Das Abitur ist der einzige Schulabschluss, der mit Sicherheit eine Zukunftschance eröffnet“, heißt es darin. Für alle anderen Abschlüsse gelte das nur noch sehr eingeschränkt. Link zur Studie. Für Düsseldorf gilt dies nach Einschätzung unserer Unternehmerschaft im übrigen nicht! Wenn die Noten stimmen, bekommen auch Hauptschüler in unserer Stadt einen guten und interessanten Ausbildungsplatz. Rund 400 – 600 Ausbildungsplätze bleiben in Düsseldorf Jahr für Jahr unbesetzt.

Unternehmen geben Cybersicherheit höchste Priorität

Der Safer Internet Day soll auf Bedrohungen aus dem Netz aufmerksam machen: Das Risiko, digital angegriffen zu werden, steigt rasant. Die meisten Unternehmen haben die Bedrohung erkannt und wollen sich besser schützen, zeigt eine Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Deutschland arbeitet derzeit wieder vermehrt zu Hause: Während das Homeoffice die Gesundheit der Beschäftigten schützt, birgt es Risiken für die IT-Sicherheit von Unternehmen. So entstand deutschen Unternehmen 2020 nach IW-Berechnungen aufgrund von Cyberattacken im Homeoffice ein Schaden von rund 52 Milliarden Euro. Nicht nur die Systeme im Unternehmen selbst müssen geschützt werden, sondern auch die digitalen Lösungen bei den Mitarbeitern zu Hause. Die Sicherheit ist wichtiger denn je, weil das Risiko, als Unternehmen Opfer einer Attacke zu werden, kontinuierlich steigt.

Die gute Nachricht zum Safer Internet Day: Die IT-Sicherheit steht inzwischen auf der Prioritätenliste deutscher Unternehmen ganz oben. Darauf deuten die Ergebnisse einer aktuellen IW-Befragung hin. So fürchtet mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen, dass Unberechtigte Zugriff auf ihre Daten haben könnten, wenn sie diese gemeinsam mit anderen Unternehmen nutzen würden. Damit Mitarbeiter sowohl im Homeoffice als auch am Arbeitsplatz vor Ort uneingeschränkt arbeiten können, setzen Unternehmen inzwischen oftmals auf Cloud-Lösungen. Bei der Wahl eines entsprechenden Anbieters ist die IT-Sicherheit für 83 Prozent ein sehr wichtiges Kriterium. „Das Bewusstsein für die Gefahren im Netz steigt“, sagt IW-Digitalisierungsexpertin Barbara Engels.

Aus Angst vor Sicherheitslücken und Datenklau sollten Unternehmen nicht zögern, digitale Lösungen umzusetzen. Das hemmt nicht nur die Digitalisierung, sondern auch die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. „Der Verbleib im Analogen kann nicht die Lösung sein, um sich vor Cyberangriffen zu schützen“, so Engels. Stattdessen müssten Unternehmen umfassende Investitionen in smarte Sicherheitslösungen tätigen, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Politik gefordert – wir müssen schneller, moderner und digitaler werden!

Der Großhandel blickt wieder nach vorn. Nach den massiven Einbrüchen und Unsicherheiten zu Beginn der Corona-Krise hat er sich im vergangenen Jahr aus der Krise herausgearbeitet“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) anlässlich der Veröffentlichung der vorläufigen Entwicklung der Großhandelsumsätze im Jahr 2021.

„Das ist eine gute Nachricht für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und die fast zwei Millionen Beschäftigten im Großhandel. Die Wirtschaft ist jedoch noch nicht über den Berg. Viele Risiken lasten auf den Unternehmen. Engpässe in Versorgung, Logistik und bei Fachkräften, Energiekosten und bürokratische Lasten drücken die Unternehmen. Hinzu kommen nicht zu unterschätzende geopolitische Risiken, insbesondere der Ukraine-Konflikt. Die Politik muss daher alles daransetzen, bestehende Konflikte nicht eskalieren zu lassen.“

„Der BGA geht davon aus, dass der seit März 2021 im Großhandel zunehmende Preisdruck durch die steigenden Einkaufspreise in der zweiten Jahreshälfte 2022 abnimmt. Wichtig wird dabei sein, dass die Politik die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen zügig angeht. Wir müssen schneller, moderner und digitaler werden. Nur dann kann die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf dem höheren Preisniveau erhalten werden“, so Dr. Jandura abschließend.

Der Großhandel ist in Deutschland im Jahr 2021 nach den vorläufigen Daten um nominal 10,3 Prozent gegenüber 2020 und um 2,5 Prozent real gestiegen. Dabei konnte insbesondere der Produktionsverbindungshandel, der in der Krise massive Einbrüche verkraften musste, im Zeitraum von Januar bis November 2021 um nominal 14,1 Prozent und real 1,7 Prozent in einem schwierigen Umfeld aus geopolitischen Unsicherheiten und strukturellem Wandel deutlich wachsen. Der Konsumgütergroßhandel konnte seinen stetigen Erholungskurs fortsetzen und legte im gleichen Zeitraum um nominal 4,9 Prozent und real 2,8 Prozent zu.

Neues KIT: Der Weg in die datengetriebene Zukunft leicht gemacht

„Die sogenannte Hybridisierung unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und generiert mehr Wertschöpfung. Viele Unternehmen stehen vor oft den gleichen Hürden in der Umsetzung,“ so Nicole Ottersböck, wissenschaftliche Expertin des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft. Um diese zu meistern, ist in dem Projekt AnGeWaNt ein Kit entstanden, das Unternehmen hilfreiche Werkzeuge, Methoden und Hinweise an die Hand gibt. Modell in dem Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) stehen drei Unternehmen, die ihre Produkt-basierten Geschäftsmodelle um digitale Dienste erweitert haben. Hier geht es zum Download: https://www.angewant.de/transferkit/

Was kann das sogenannte Transfer-Kit? Drei ausgewählte Anwendungsbeispiele:
1.        Geschäftsmodellentwicklung –  aber wie?
Seit Jahrzehnten verkaufen die Betriebe in AnGeWaNt physische Produkte, wie eichfähige Waagen, Nutzfahrzeuge oder Anbauteile für Nutzfahrzeuge. Digitale, hybride Geschäftsmodelle daraus abzuleiten, erfordert einen Blick über den Tellerrand. Unterschiedliche Herangehensweisen können bei der Geschäftsmodellentwicklung unterstützen. Zum Beispiel:
§        Unternehmen nehmen die Perspektive der Kunden an: Welche Bedarfe haben die Kunden? Daraus lassen sich Geschäftsmodelle erweitern.
§        Welche technischen Möglichkeiten gibt es? Ausgehend von der technischen Basis können Projektteams neue Ideen zur Hybridisierung entwickeln.
Drei Methoden der Geschäftsmodellentwicklung wurden im Projekt entwickelt und getestet. Die Anleitungen zur Durchführung der Methoden können im Transfer-Kit kostenfrei heruntergeladen werden. Eine Auswahlhilfe beantwortet die Frage, welche Methode für welches Unternehmen passend ist.
2.        Sind meine Strukturen und Prozesse noch geeignet?
Wenn sich das Geschäftsmodell verändert und zusätzlich digitale Smart Services angeboten werden sollen, sind dann bestehende Arbeitsabläufe und Schnittstellen weiterhin die effizienteste Möglichkeit der Aufgabenbearbeitung? Oder müssen neue Strukturen geschaffen werden? Das Transfer-Kit unterstützt hier mit Methoden, die helfen alteingesessene Prozesse auf den Prüfstand zu stellen und neu zu denken.
3.        Neue Aufgaben: Wer kann sie meistern? It´s all about Data!
Nahezu in allen Arbeitsbereichen entstehen neue Aufgaben und Kompetenzanforderungen. Dazu gehören Aspekte wie die Sicherstellung der Datenverfügbarkeit und des Datentransfers beispielsweise über Webplattformen oder die Datenanalyse, um hilfreiche Informationen aus den Daten gewinnen zu können. Das AnGeWaNt-Transfer-Kit enthält Methoden und Instrumente zur Erfassung von Veränderungen, neuen Anforderungen an die Belegschaft und gibt Hinweise wie neue Kompetenzen aufgebaut werden können.
Hier gelangen Sie zum AnGeWaNt- Transfer-Kit https://www.angewant.de/transferkit/
Ausblick: Im Frühjahr 2022 erscheint die AnGeWaNt-Broschüre. Diese dient Unternehmen als Leitfaden zur Gestaltung hybrider Wertschöpfung.

Podcastfolge 78: neue Einkommensstudie – Miniserie: die neue Feedbackkultur in unseren Betrieben – Markenzusammenführungen bei Henkel – Metro-Wachstumsoffensive – Termine, die Sie nicht verpassen sollten

In unserer neuen Podcastfolge am Freitag (04.02.) ab 8 Uhr geht es unter anderem um unser Einkommen. Sie, liebe Podcastfreunde, zählen nur als reich, wenn Sie einen Ferrari fahren? Ein Strandhaus besitzen und Millionen auf dem Konto haben? Nein. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, wie viel Sie monatlich verdienen müssen, um „finanziell gesehen“ zu den oberen zehn, fünf oder ein Prozent Deutschlands zu gehören. Lisa Marie hat sich die Studie angeschaut. Außerdem sprechen wir in der zweiten Folge unserer Miniserie „Die neue Feedbackkultur in unseren Betrieben“ mit Unternehmer und Konfliktmanager Bernd Lichtenauer. Mit den Meldungen und Terminen aus der Düsseldorfer Wirtschaft runden wir die 78. Folge unserer Sendung ab. Hören können Sie uns auf Ihrem Lieblings-Podcast-Catcher und im Netz unter www.unternehmerschaft.de.

Tarifsystem – neue Studie: große Wertschätzung – sinkende Beteiligung

Tarifautonomie, Tarifbindung, Tarifverträge – das sind hohe Güter im deutschen Wirtschaftssystem, die zum Wohlstand beitragen und in Politik und Gesellschaft geschätzt werden. Trotzdem sinkt die Tarifbindung kontinuierlich und dennoch verlieren die Tarifvertragsparteien an Bindekraft und Mitgliedern.

Ein Blick auf aktuelle Befragungen verdeutlicht diese Diskrepanz zwischen Wertschätzung und tatsächlicher Beteiligung am System. Laut Auswertungen des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) wurden 2019 mit 48 Prozent knapp die Hälfte der Beschäftigten nach einem Tarifvertrag bezahlt. Bei 41,6 Prozent der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lag der Vergütung keine tarifvertragliche Bindung zugrunde, 10,5 Prozent konnten dazu keine verlässliche Angabe machen. In Westdeutschland gaben 48,5 Prozent der Befragten an, dass sie nach Tarifvertrag bezahlt werden. In Ostdeutschland fiel dieser Anteil mit 45,7 Prozent etwas geringer aus.

Unterschiede zeigten sich hinsichtlich des Alters, des Erwerbsstatus und der Unternehmensgröße. So stieg die Wahrscheinlichkeit einer Bezahlung nach Tarif mit zunehmendem Alter. Während unter 40-Jährige nur zu knapp 45 Prozent nach Tarif bezahlt wurden, erhielten bei den über 40-Jährigen mehr als 50 Prozent einen Tariflohn. Außerdem lag der Bezahlung bei geringfügig Beschäftigten mit 18,6 Prozent deutlich seltener ein Tarifvertrag zugrunde als bei Vollzeit- (50,3 Prozent), Teilzeitbeschäftigten (49,8 Prozent) oder Auszubildenden (47,8 Prozent). Zudem wurden Befragte in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten mit 62,4 Prozent deutlich häufiger nach Tarifvertrag bezahlt als solche in kleinen und mittleren Unternehmen (29,7 Prozent). Zwischen Frauen und Männern fanden sich hingegen kaum Unterschiede.

Berücksichtigt wurden bei der Auswertung der SOEP-Daten Erwerbstätige in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung sowie Auszubildende. Zudem flossen nur Personen in die Stichprobe ein, die im Befragungsjahr jünger als 68 Jahre waren. Im Unterschied zu vergangenen SOEP-Wellen beschränkt sich die Abfrage seit 2018 darauf, ob dem Arbeitsverdienst eine tarifliche Bindung zugrunde liegt. Die frühere Unterscheidung nach Flächentarif, Haustarif, außertariflicher Bezahlung oder an einen Tarif angegliederte Entlohnung entfällt. Das SOEP ist derzeit jedoch die einzige jährliche Erhebung, in der die Beschäftigten selbst nach einer möglichen Tarifbindung ihres Verdienstes befragt werden. Im IAB-Betriebspanel und in der Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamts, also den beiden Quellen, die meist zur Ermittlung der Tarifbindungsquote herangezogen werden, wird der Anteil tarifgebundener Beschäftigter lediglich indirekt aus dem Tarifbindungsstatus der befragten Betriebe abgeleitet. So werden alle Beschäftigten eines tarifgebundenen Betriebs als tarifgebunden gezählt.

Um die unmittelbare Tarifbindungsquote unter den Beschäftigten zu ermitteln, müsste neben dem Tarifbindungsstatus des Betriebs jedoch zusätzlich die Gewerkschaftsmitgliedschaft herangezogen werden. Denn Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften auf der einen und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Unternehmen auf der anderen Seite geschlossen und gelten laut Tarifvertragsgesetz (§ 3 Abs. 1) nur für die Mitglieder dieser Organisationen. Unmittelbar und damit im engeren Sinne tarifgebunden sind somit nur Beschäftigte, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten und gleichzeitig Mitglied einer Gewerkschaft sind (Lesch/Schneider/Vogel, 2021, 35 f.). Da lediglich 15,8 Prozent der Befragten eine Gewerkschaftsmitgliedschaft angaben, traf diese Kombination nur auf 12,4 Prozent und damit etwa ein Viertel der nach Tarif bezahlten Beschäftigten zu.

Dass die üblicherweise angegebene Tarifbindung im Jahr 2019 fast viermal höher ausfiel als diese unmittelbare Tarifbindung, ist den Arbeitgebern zu verdanken. Denn in Deutschland ist es in tarifgebundenen Betrieben üblich, alle Mitarbeiter nach Tarif zu bezahlen, egal, ob sie Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht. Letztlich profitierten somit über ein Drittel (35,7 Prozent) der Beschäftigten von tarifvertraglichen Regelungen, ohne einen originären Anspruch zu haben und „direkter Teil“ des Tarifvertragssystems zu sein. 2,8 Prozent der befragten Personen erhielten hingegen trotz Gewerkschaftsmitgliedschaft keinen Tariflohn und weitere 38,8 Prozent waren weder in einer Gewerkschaft aktiv noch in einem Unternehmen mit tariflicher Bindung tätig.

Doch nicht nur die Diskrepanz zwischen nach Tarifvertrag bezahlten und aktiv am Tarifsystem beteiligten Beschäftigten ist groß. Trotz des aus der oben beschriebenen Entlohnungspraxis resultierenden Trittbrettfahrerproblems – warum sollte man einen Gewerkschaftsbeitrag zahlen, wenn man ohnehin nach Tarifvertrag bezahlt wird? – überrascht zudem die geringe Mitwirkung in Gewerkschaften vor dem Hintergrund der Einstellungen der Bevölkerung zu Gewerkschaften und Tarifverträgen. In einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach antworteten 74 Prozent auf die Frage, was die soziale Marktwirtschaft ausmache, „dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber faire Arbeitsbedingungen und Löhne aushandeln“ (IfD, 2021, 17). Ebenfalls große Zustimmung erhielt mit 61 Prozent die Antwortkategorie „Gewerkschaften, die sich wirksam für die Rechte von Arbeitnehmern einsetzen“. Befragt wurden Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren (IfD, 2021, 17). Tarifverträgen wird also genau wie den Gewerkschaften als notwendigen Akteuren ein hoher Stellenwert eingeräumt.

In eine ähnliche Richtung weisen die Ergebnisse einer im Sommer 2021 durchgeführten repräsentativen Befragung unter 1.038 Wahlberechtigten im Auftrag der Gewerkschaft ver.di. Dort bewerteten 86 Prozent der Befragten die abnehmende Tarifbindung als negativ oder stark negativ. Diese negative Bewertung einer großen Mehrheit der Wahlberechtigten bestand über alle Parteipräferenzen hinweg. Statt jedoch in Gewerkschaften einzutreten, um das Tarifsystem und damit auch die Tarifbindung zu stärken, sehen viele nicht sich selbst, sondern den Staat in der Pflicht. In der gleichen Umfrage stimmten zwei Drittel der Befragten der Aussage zu, dass der Staat eingreifen müsse, wenn immer mehr Unternehmen aus einer Tarifbindung aussteigen. Bei dieser Frage unterschieden sich die Antworten deutlich je nach Parteipräferenz. Während Anhänger der Linken zu knapp 90 Prozent und Anhänger von SPD und Grünen zu über 70 Prozent für Staatseingriffe plädierten, sprach sich bei Befürwortern von FDP und AFD mit 59 beziehungsweise 55 Prozent jeweils eine Mehrheit dagegen aus. Die Befragten mit CDU-Präferenz gaben zu 60 Prozent an, dass der Staat zur Stärkung der Tarifbindung eingreifen sollte (ver.di, 2021).

Die Bevölkerung schätzt die Institutionen des Tarifsystems somit zwar sehr, ist aber nicht bereit für deren Fortbestand einzustehen. Statt selbst durch einen Gewerkschaftsbeitritt die Voraussetzungen für ein funktionierendes Tarifsystem und eine stabile Tarifbindung zu schaffen, soll es der Staat richten. Dieser Ruf nach Staatshilfe verwundert hinsichtlich der geltenden Tarifautonomie und eines auf Freiheit ausgelegten Wirtschaftssystems. Doch nicht nur eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung sieht den Staat in der Pflicht. Auch die regierenden Parteien sehen sich seit einigen Jahren immer mehr in der Verantwortung, wenn es um die Stützung der Tarifbindung geht. So griff der Staat mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz und dem darin enthaltenen gesetzlichen Mindestlohn bereits 2015 direkt in die Lohnfindung ein. Die geplante politisch motivierte Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro untergräbt die Zuständigkeit der Tarifparteien im Bereich der Lohnsetzung weiter. Momentan verfolgt der Gesetzgeber damit eine Strategie der Ausweitung der Tarifgeltung auf Kosten der Autonomie der Tarifparteien und des Tarifsystems. Dabei läge es doch im Interesse von Politik und Gesellschaft, die das Tarifsystem tragenden Organisationen zu stärken. So gilt es, die große Wertschätzung, die Gewerkschaften und Tarifverträge genießen, auch in entsprechende Beteiligung und steigende Mitgliedszahlen umzuwandeln.

Quelle: IW Köln